Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Luftballons/ Kinderluftballons
Allgemeine Informationen
Für das Steigenlassen von Kinderballons/Luftballons bieten wir eine Standortprüfung an, die unter anderem Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern sowie die Kontrollzone des Flughafens Leipzig/ Halle berücksichtigt, da hier Besonderes zu beachten ist.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Ihren Antrag senden Sie bitte formlos – gern auch per E-Mail – an die Straßenverkehrsbehörde:
Postanschrift:
Stadt Leipzig
Straßenverkehrsbehörde
Prager Straße 118 – 136
04317 Leipzig
E-Mail: vta-svb@leipzig.de
Fax: 0341 123-3465
Wichtig ist, dass Sie die Anzahl der Ballons, den genauen Aufstiegsort und die geplante Aufstiegszeit beziehungsweise den geplanten Aufstiegszeitraum benennen.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen möglich.
Kosten und Gebühren
Für die Prüfung werden keine Gebühren erhoben.