Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Anwohnerparken
Allgemeine Informationen
Parken an Parkscheinautomaten ohne Gebühr für Anwohner/-innen (Anwohnerparken).
Um den Parkdruck in der Innenstadt zu minimieren, wurden im direkten Umfeld des sogenannten Promenadenringes ab dem Jahr 1995 gebührenpflichtige Parkplätze durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet (siehe § 1 i. V. m. § 5 der Parkgebührenverordnung der Stadt Leipzig).
Mit Einrichtung dieser Parkflächen soll das Langzeitparken in diesen Bereichen eingeschränkt, Kurzparken und Lieferverkehr dagegen ermöglicht werden. Zur Sicherung der Wohnfunktion in diesen Bereichen werden durch die Stadt Leipzig derzeit lediglich den unmittelbar betroffenen Anwohnern die in den in Betracht kommenden Straßenabschnitten (PDF 266 KB) tatsächlich wohnen, Vorrechte beim Parken eingeräumt.
Dementsprechend wird den dortigen Anwohnern die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung zum gebührenfreien Parken an Parkscheinautomaten ermöglicht.
Auf die Erteilung besteht jedoch kein Rechtsanspruch, da unter anderem die Nutzungsmöglichkeit privater Stellflächen vorrangig zu beachten ist. So erhalten Bewohner, denen Stellplätze auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage ihres Hauses zur Verfügung stehen, keinen Parkausweis. Eine Erteilung ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis des Vermieters vorgelegt wird, dass kein Stellplatz angemietet werden kann.
Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung erteilt.
Termin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- ein formloser und unterschriebener Antrag bei schriftlicher Beantragung
- der Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder der Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung, wenn sich Ihr Wohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte befindet
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
- den Führerschein
- eine schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Formular "Nutzungsüberlassungserklärung für die Erteilung eines Be- oder Anwohnerparkausweises in der Stadt Leipzig (PDF 63 KB)") zur dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges, wenn Sie nicht selbst die Halterin/ der Halter sind
- bei Carsharing-Fahrzeugen den Vertrag mit der Carsharing-Organisation
- die alte Ausnahmegenehmigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein des neuen PKW bei der Umschreibung der Ausnahmegenehmigung innerhalb ihrer Gültigkeit auf ein anderes Fahrzeug
- Vollmacht bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person
- Sind private Stellplätze im Haus vorhanden (beispielsweise in einer Tiefgarage oder auf dem Grundstück), ist eine aktuelle schriftliche Bestätigung des Vermieters oder der Hausverwaltung, dass kein Stellplatz angemietet oder aufgrund der Abmessungen des Fahrzeuges (mit Angabe des amtlichen Kennzeichens) genutzt werden kann, erforderlich.
Bei der Umschreibung des Parkausweises innerhalb seiner Gültigkeit auf ein anderes Fahrzeug sind vorzulegen:
- ein formloser und unterschriebener Antrag bei schriftlicher Beantragung
- der Personalausweis oder der Reisepass
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein vom neuen PKW
- die alte Ausnahmegenehmigung
- eine schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Formular "Nutzungsüberlassungserklärung für die Erteilung eines Be- oder Anwohnerparkausweises in der Stadt Leipzig (PDF 62 KB)") zur dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges, wenn Sie nicht selbst Halter/-in sind
- bei Carsharing-Fahrzeugen den Vertrag mit der Carsharing-Organisation vom neuen PKW
- Nutzungsüberlassungserklärung für die Erteilung eines Be- oder Anwohnerparkausweises in der Stadt Leipzig
PDF - 63 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Ausnahmegenehmigung wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt. Bei einer schriftlichen Beantragung ist von einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen auszugehen. Eine Neubeantragung kann maximal einen Monat vor Ablauf der alten Ausnahmegenehmigung erfolgen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte gemeldet und
- Sie besitzen einen Pkw, der auf Ihren Namen zugelassen ist, oder Sie besitzen kein eigenes Kraftfahrzeug, fahren aber ständig mit einem Pkw, der Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde oder nutzen einen Pkw einer Carsharing-Organisation, die mit einer Carsharingplakette gemäß § 39 Absatz 11 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung gekennzeichnet sein müssen und
- Sie können private Stellflächen auf dem Grundstück nutzen, aber der/ die Vermieter/-in bestätigt schriftlich, dass kein Stellplatz angemietet werden kann.
- Sie nutzen ein Fahrzeug, welches zum Befahren der Leipziger Umweltzone berechtigt ist.
Wie erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt beim Sachgebiet Genehmigungen formlos zu stellen. Die Antragstellung ist direkt im Technischen Rathaus zu den Öffnungszeiten oder mit einem unterschriebenen Antrag per Post möglich.
Der Antrag kann auch per einfacher E-Mail an genehmigung@leipzig.de gestellt werden. Bei der Nutzung dieser Möglichkeit können die Unterlagen verschlüsselt versandt werden. Sofern Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail und darauf folgend einen PIN, der Ihnen den Zugang zum SecureMail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen ermöglicht.
Sollten Sie über eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse verfügen, können Sie die Unterlagen auch mit dieser gesicherten E-Mail an info@leipzig.de-mail.de senden.
Für die Antragstellung per E-Mail sind die unter dem Punkt "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare" benannten Unterlagen inklusive einem formlosen unterschriebenen Antrag einzuscannen und zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge in einer E-Mail nicht größer als 15 MB sein dürfen.
Beantragung durch eine bevollmächtigte Person
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie den Antrag durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person stellen lassen. Die Vollmacht kann formlos erklärt werden. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers und Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der / des Bevollmächtigten enthalten.
Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift auf der Vollmacht nicht.
Die bevollmächtigte Person muss einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Erteilung der Ausnahmegenehmigung
Die Genehmigung wird nur kennzeichengebunden und für festgelegte Straßenabschnitte erteilt.
Kosten und Gebühren
- Erster Parkausweis und jede Wiedererteilung: 65,00 Euro (ab 01.05.2016)
(Eine eventuell gewollte kürzere Gültigkeitsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht.) - Neuausstellung wegen Verlust oder Umschreibung auf einen anderen PKW innerhalb des Gültigkeitszeitraumes: 15,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
Zahlungsmöglichkeiten
Besonderheiten
Verlust der Ausnahmegenehmigung
Bei der Neubeantragung der Ausnahmegenehmigung wegen Verlust innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch den/ die Inhaber/-in der Genehmigung schriftlich darzulegen.