Erteilung von Parkausweisen für das Bewohnerparken
Allgemeine Informationen
Was ist Bewohnerparken?
Durch die Bewohnerparkregelung wird bezweckt, den vorhandenen Parkraum in bestimmten Gebieten neu zu verteilen und dabei Bewohner vorrangig zu berücksichtigen. Kurzparken und Lieferverkehr soll ermöglicht, das Langzeitparken dagegen eingeschränkt werden. Nur Personen die im Gebiet tatsächlich wohnen, dort amtlich gemeldet sind und über ein eigenes Fahrzeug (PKW) verfügen beziehungsweise die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges nachweisen, erhalten für ein Fahrzeug einen Parkausweis.
Die Festlegung der Bewohnerparkbereiche erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde, da es besonders in diesen Bereichen an privaten Stellflächen mangelt und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Aufgrund dessen erfolgt eine differenzierte Erteilung von Bewohnerparkausweisen.
Unter dieser Übersicht (Straßenabschnitte.pdf (295 KB) können Sie prüfen, ob sich eine bestimmte Adresse in einem Bewohnerparkbereich befindet.
So erhalten Bewohner, denen Stellplätze auf dem Grundstück oder in der Tiefgarage ihres Hauses zur Verfügung stehen, keinen Parkausweis. Eine Erteilung ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis des Vermieters vorgelegt wird, dass kein Stellplatz angemietet werden kann. Weitere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auf www.leipzig.de/verkehrskonzepte.
Die notwendigen Unterlagen für die Beantragung des Bewohnerparkausweises sind unter Vorzulegende Unterlagen / Formulare zu finden.
Weitere relevante Dienstleistungen
- Allgemeine Informationen zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen in der Stadt Leipzig
- Erteilung von Besucherparkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig (nach § 46 Absatz 1 StVO)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Anwohnerparken (nach § 46 Absatz 1 StVO)
Gültigkeit des Parkausweises
Er wird für maximal ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung erteilt.
Termin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Sie können den Bewohnerausweis auch online beantragen. Hier geht es zur Onlinebeantragung über Amt24. Eine weitere Möglichkeit der Onlinebeantragung ist unter Wie erfolgt die Beantragung? beschrieben.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Absatz 1b Ziffer 2a Straßenverkehrs-Ordnung
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Zur Beantragung des Parkausweises sind vorzulegen:
- ein formloser und unterschriebener Antrag bei schriftlicher Beantragung
- Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder den Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung, wenn sich der Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte befindet
- Personalausweis oder den Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung, wenn sich der Nebenwohnsitz in dem Bewohnerparkbereich A oder C befindet
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
- Führerschein
- eine schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Formular "Nutzungsüberlassungserklärung für die Erteilung eines Be- oder Anwohnerparkausweises in der Stadt Leipzig (PDF 63 KB)") zur dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges, wenn Sie nicht selbst die Halterin/ der Halter sind
- bei Carsharing-Fahrzeugen den Vertrag mit der Carsharing-Organisation
- Sind private Stellplätze im Haus vorhanden (bspw. in einer Tiefgarage oder auf dem Grundstück), ist eine aktuelle schriftliche Bestätigung des Vermieters oder
der Hausverwaltung, dass kein Stellplatz angemietet oder aufgrund der Abmessungen des Fahrzeuges (mit Angabe des amtlichen Kennzeichens) genutzt werden kann, erforderlich.
Bei der Umschreibung des Parkausweises innerhalb seiner Gültigkeit auf ein anderes Fahrzeug sind vorzulegen:
- ein formloser und unterschriebener Antrag bei schriftlicher Beantragung
- der Personalausweis oder der Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein vom neuen PKW
- der alte Parkausweis
- eine schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters (Formular "Nutzungsüberlassungserklärung für die Erteilung eines Be- oder Anwohnerparkausweises in der Stadt Leipzig (PDF 63 KB)") zur dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges, wenn Sie nicht selbst die Halterin/ der Halter sind
- bei Carsharing-Fahrzeugen den Vertrag mit der Carsharing-Organisation vom neuen PKW
- Nutzungsüberlassungserklärung für die Erteilung eines Be- oder Anwohnerparkausweises in der Stadt Leipzig
PDF - 63 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Der Parkausweis wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen bei persönlicher Vorsprache sofort erteilt. Bei einer schriftlichen Beantragung ist von einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen auszugehen. Eine Neubeantragung kann maximal einen Monat vor Ablauf des alten Parkausweises erfolgen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Erteilung von Parkausweisen für das Bewohnerparken stellen, wenn Sie
- mit Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte gemeldet sind, oder
- mit Nebenwohnsitz im Parkbereich A oder C gemeldet sind und keinen Hauptwohnsitz in der Stadt Leipzig haben und
- einen Pkw besitzen, der auf Ihren Namen zugelassen ist, oder kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, aber ständig mit einem Pkw fahren, der Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde oder nutzen einen Pkw einer Carsharing-Organisation, die mit einer Carsharingplakette gemäß § 39 Absatz 11 Satz 2 StVO gekennzeichnet sein müssen und
- private Stellflächen auf dem Grundstück nutzen könnten, aber der Vermieter schriftlich bestätigt, dass kein Stellplatz angemietet werden kann.
- ein Fahrzeug nutzen, welches zum Befahren der Leipziger Umweltzone berechtigt ist.
Wie erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt beim Sachgebiet Genehmigungen formlos zu stellen. Die Antragstellung ist direkt im Technischen Rathaus zu den Öffnungszeiten, mit einem unterschriebenen Antrag per Post oder Online über Amt24 möglich.
Der Antrag kann auch per einfacher E-Mail an genehmigung@leipzig.de gestellt werden. Bei der Nutzung dieser Möglichkeit können die Unterlagen verschlüsselt versandt werden. Sofern Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail und darauf folgend einen PIN, der Ihnen den Zugang zum SecureMail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen ermöglicht.
Sollten Sie über eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse verfügen, können Sie die Unterlagen auch mit dieser gesicherten E-Mail an info@leipzig.de-mail.de senden.
Für die Antragstellung per E-Mail sind die unter dem Punkt "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare" benannten Unterlagen inklusive einem formlosen unterschriebenen Antrag einzuscannen und zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge in einer E-Mail nicht größer als 15 MB sein dürfen.
Beantragung durch eine bevollmächtigte Person
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie den Antrag durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person stellen lassen. Die Vollmacht kann formlos erklärt werden. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers und Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der / des Bevollmächtigten enthalten.
Ferner müssen Sie angeben, wie sich die bevollmächtigte Person ausweist (Bundespersonalausweis und Dokumentennummer oder Reisepass und Dokumentennummer). Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift auf der Vollmacht nicht.
Kosten und Gebühren
- erster Parkausweis und jede Wiedererteilung: 30,70 Euro (Eine eventuell gewollte kürzere Gültigkeitsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht.)
- Neuausstellung wegen Verlust oder Umschreibung auf einen anderen PKW innerhalb des Gültigkeitszeitraumes: 15,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
Besonderheiten
Verlust des Parkausweises
Bei der Neuausstellung wegen Verlust innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch die Inhaberin/ den Inhaber des Parkausweises schriftlich darzulegen.