Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Allgemeine Informationen
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - §§ 7–19
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Antragsvoraussetzungen
Die Beantragung ist ausschließlich kontaktlos (schriftlich) möglich.
Voraussetzungen für den/ die Antragsteller/-in:
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland,
- erforderliches Mindestalter erreicht:
- 15 Jahre für die Klassen AM,
- 16 Jahre für die Klassen A1, T und L,
- 17 Jahre für die Klassen B, BE,
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D 1, D1E, D, DE,
- 20 Jahre für die Klassen A, D, DE,
- 21 Jahre für die Klassen A, C, CE, D1, D1E, D, DE,
- 23 Jahre für die Klassen D, DE,
- 24 Jahre für die Klassen A, D, DE,
- die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die beantragte Fahrerlaubnisklasse liegen vor.
Hinweis: der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden.
Bitte reichen sie die folgenden Unterlagen ein:
- Antragsformular,
- Kopie des Ausweisdokumentes,
- Sehtestbescheinigung (in Kopie ausreichend),
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (in Kopie ausreichend),
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr (Kopie des Kontoauszugs oder Online-Banking-Vorgangs).
Auf dem Zahlungsnachweis müssen Kontoinhaber/-in, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Zusätzlich sind erforderlich:
- ab Klasse C1:
- augenärztliches Gutachten (im Original und nicht älter als 2 Jahre),
- Bescheinigungen über ärztliche Untersuchung (im Original und nicht älter als 1 Jahr),
- ab Klasse D:
- behördliches Führungszeugnis,
- für die Klassen D, D1, DE, D1E: Nachweis der besonderen Anforderungen (betriebs-, arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten), im Original und nicht älter als 1 Jahr.
für die Eintragung Schlüsselzahl 96 (§ 6a Absatz 3, 4 FeV): Nachweis nach Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
für die Eintragung Schlüsselzahl 197 (§ 5a FahrschAusbO): Nachweis nach Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO),
für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (§ 3 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz [BKrFQG]):bestandene IHK-Prüfung der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation.
Ausführliche Informationen zu den einzureichenden Unterlagen haben wir Ihnen in unserem Informationsblatt Ersterteilung Fahrerlaubnis (Größe 73 KB) zusammengestellt.
Sollten Sie zusätzlich einen Antrag auf Fahrgastbeförderung stellen, informieren Sie sich bitte auf unserer Seite Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung (P-Schein).
- Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis
PDF - 223 KB
Ablauf und Verfahren
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen für die kontaktlose Antragstellung zusammen (siehe „Vorzulegende Unterlagen/ Formulare“). Beachten Sie, dass die Gebühr im Voraus zu überweisen ist. Nur wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann die Antragsbearbeitung erfolgen.
- Schicken Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen per Post an die Fahrerlaubnisbehörde oder geben Sie diese in einem verschlossenen Umschlag im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) ab. Hierfür steht eine Einwurf-Box mit der Aufschrift „Fahrerlaubnisbehörde" bereit. Eine Posteingangsbestätigung kann aufgrund der Vielzahl eingehender Einträge nicht übermittelt werden.
- Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass Unterlagen dem Antrag nicht beigefügt wurden, können diese selbstverständlich nachgereicht werden. Bitte vermerken Sie auf Ihren Nachreichungen, dass bereits ein Antrag eingereicht wurde. Dies erleichtert die Zuordnung Ihrer Dokumente.
- Nach der Bearbeitung erhalten Sie die im Original eingereichten Unterlagen zurück.
Ihr vollständiger Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten Sie, von Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen.
Kosten und Gebühren
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: 49,80 Euro,
- Ausnahme AM15: 49,00 Euro.
Zusätzliche Gebühren fallen für folgende Eintragungen an:
- Eintragung Schlüsselzahl 96: 28,60 Euro,
- Eintragung Schlüsselzahl 197: 28,60 Euro,
- Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis: 32,50 Euro.
Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt eine Kopie des Kontoauszuges oder Online-Banking-Vorgangs als Nachweis über die Zahlung bei. Auf dem Zahlungsnachweis müssen der/die Kontoinhaber/-in, der gezahlte Betrag und der Verwendungszweck ersichtlich sein.
Bankverbindung
Stadt Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
Verwendungszweck: 5.0502.000055.9, Familienname, Geburtsdatum Antragsteller/-in
Zahlungsmöglichkeiten
Besonderheiten
Sollten Sie zusätzlich einen Antrag auf Fahrgastbeförderung stellen, informieren Sie sich bitte auf unserer Seite Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung (P-Schein).