Fahrerlaubnis: Geflüchtete aus der Ukraine
Allgemeine Informationen
Der ukrainische Führerschein im deutschen Straßenverkehr
Wenn Sie einen gültigen ukrainischen Führerschein besitzen, so wird dieser in Deutschland und in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich. Wurde Ihr ukrainischer Führerschein erstmalig ausgestellt und ist dieser zwischenzeitlich abgelaufen, wird der Führerschein ebenfalls für die Dauer des Schutzstatus anerkannt.
Diese Vorgehensweise regelt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Umgang mit ukrainischen Fahrerdokumenten, die am 27.07.2022 in Kraft getreten ist. Diese endet spätestens am 06.03.2025 beziehungsweise wenn der Schutzstatus nicht mehr vorliegt.
Rechtsgrundlagen
EU-Verordnung 2022/1280 vom 18.07.2022
Fahrerlaubnis-Verordnung § 31
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Wenn Ihr ukrainischer Führerschein verloren gegangen ist oder gestohlen wurde
In diesen Fällen wird Ihnen eine Ausnahme von der Mitführpflicht des ukrainischen Führerscheins erteilt. Diese ist auf das Inland beschränkt.
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung werden folgende Dokumente und Daten benötigt:
- Reisepass,
- Diebstahlanzeige oder eidesstattliche Versicherung zum Verbleib des ukrainischen Führerscheins,
- Seriennummer ukrainischer Führerschein,
- Führerscheinnummer,
- Ihr Geburtsdatum.
Sofern die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, wird Ihnen im Nachgang ein befristeter EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin: der Besuch der Servicebereiche des Ordnungsamtes (einschließlich der Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde) ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn zuvor ein entsprechender Termin vereinbart wurde.
Einen Termin vereinbaren Sie einfach über die Online-Terminvereinbarung oder über das Bürgertelefon unter (0341) 115.
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Deutschland verlegen
In diesem Fall ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis zu stellen. Bitte wenden Sie sich im Vorfeld an eine Fahrschule, bei der Sie Ihre Fahrprüfungen ablegen möchten. Sofern Sie im Besitz einer ukrainischen Fahrerlaubnis sind, müssen Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen. Sind Sie in Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat, der ebenfalls nicht Mitglied der EU ist, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde (fahrerlaubnis@leipzig.de), um die Modalitäten für die Umschreibung in Erfahrung zu bringen.
Folgende Unterlagen bringen Sie für die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis bitte mit:
- Reisepass,
- gültiger ausländischer Führerschein,
- biometrisches Lichtbild,
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis/ Gutachten über das Sehvermögen,
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
- Name und Anschrift der Fahrschule.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin: der Besuch der Servicebereiche des Ordnungsamtes (einschließlich der Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde) ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn zuvor ein entsprechender Termin vereinbart wurde.
Einen Termin vereinbaren Sie einfach über die Online-Terminvereinbarung oder über das Bürgertelefon unter (0341) 115.
Kosten und Gebühren
Ausnahmegenehmigung bei Diebstahl/ Verlust: 10,80 Euro
Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis: 49,80 Euro (mit Probezeit) oder 49,00 Euro (ohne Probezeit)
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Hinweis für ukrainische Berufskraftfahrer
Die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen sind derzeit noch nicht geschaffen.