Familienbuch
Allgemeine Informationen
Was ist das Familienbuch?
Das Familienbuch wurde in Deutschland in der Zeit von 1958 bis 2008 geführt und bei der Eheschließung der Ehegatten oder auf Antrag für eine im Ausland geschlossene Ehe angelegt.
In den Neuen Bundesländern gab es das Familienbuch erst seit der Wiedervereinigung 1990.
Das Familienbuch wird nicht mehr fortgeführt und es können aus diesem keine Personenstandsurkunden erstellt werden. Sollten Sie als Nachweis der Namensführung (z.B. Eheschließung im Ausland mit Anlegung eines Familienbuches) eine Familienbuchabschrift benötigen, können Sie dies nur als öffentliche beglaubigte Urkunde erhalten.