Führungszeugnis beantragen
Allgemeine Informationen
Sie können Ihr Führungszeugnis online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit AusweisApp2.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (gemäß § 30 BZRG). Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (behördliches Führungszeugnis) erteilt werden.
Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. (siehe § 30 a Abs. 1 BZRG)
Gültigkeit
Das Bundeszentralregistergesetz beinhaltet keine Regelung zur Dauer der Gültigkeit eines Führungszeugnisses. Dies liegt daran, dass der Registerbehörde zeitnah zum erteilten Führungszeugnis eine Verurteilung mitgeteilt werden könnte, die gegebenenfalls Auswirkungen auf den Inhalt eines neu zu erteilenden Führungszeugnisses hätte. Ein erteiltes Führungszeugnis kann mithin immer nur den Registerinhalt zum konkreten Zeitpunkt der Erteilung wiedergeben. Es liegt daher im Ermessen der jeweiligen Stelle, der das Führungszeugnis vorzulegen ist (zum Beispiel Arbeitgeber, Behörde, Verein), wie lange nach dem Zeitpunkt der Erteilung dieses noch akzeptiert wird. In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von drei Monaten seit Erteilung genannt.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Personaldokument
- bei der Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen (§ 30a Abs. 1 BZRG)
Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellerin oder der Antragsteller in der Bestätigung zwingend namentlich benannt werden muss. Blanko-Vordrucke werden nicht akzeptiert.
- zur Beantragung eines behördlichen Führungszeugnis wird die vollständige Empfängeradresse der betreffenden Behörde benötigt
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Für die Übermittlung gewähren die zugrunde liegenden europäischen Vorschriften dem Herkunftsmitgliedstaat eine Frist von zwanzig Arbeitstagen.
Bei Fragen zum Bearbeitungsstand wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz ist in Leipzig
- Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen
- Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten
Beantragung
Das Führungszeugnis beantragen Sie persönlich in einem Bürgerbüro ganz in Ihrer Nähe. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (zum Beispiel Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.
Selbstverständlich können Sie Ihr Führungszeugnis auch online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit AusweisApp2.
Übermittlung
Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.
Kosten und Gebühren
Für die Beantragung eines Führungszeugnis wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind. In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte