Gesundheitsberatung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (nach Prostituiertenschutzgesetz)
Allgemeine Informationen
Die gesundheitliche Beratung der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter ist Voraussetzung für die im Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG - Prostituiertenschutzgesetz) festgeschriebene Anmeldepflicht.
Diese gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG wird im Gesundheitsamt durchgeführt.
- Für Personen über 21 Jahre ist diese jedes Jahr erforderlich.
- Für Personen unter 21 Jahren ist diese halbjährlich erforderlich.
- Nach erfolgter gesundheitlicher Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Bei der erstmaligen Anmeldung (beim Ordnungsamt) darf diese Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein.
Inhalte der gesundheitlichen Beratung sind:
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung und Schwangerschaft
- Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Krankenversicherung
- individuelle Themen
Wir vertreten eine akzeptierende und respektvolle Haltung gegenüber Sexarbeit.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG - Prostituiertenschutzgesetz)
Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Prostituiertenschutzausführungsgesetz - SächsProstSchGAG)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Gültiges Personaldokument
Ablauf und Verfahren
Das Gesundheitsamt stellt der zu beratenden Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus.
Auf der Bescheinigung sind angegeben:
- der Vor- und Nachname der beratenen Person
- das Geburtsdatum der beratenen Person
- die ausstellende Stelle
- das Datum der gesundheitlichen Beratung
Die Erstbescheinigung ist 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgen.
Unsere Beratungen werden auf Deutsch, Englisch und Rumänisch angeboten. Für alle anderen Sprachen wird eine kostenfreie Sprachmittlung bereitgestellt.
Eine Beratung ist nur mit Termin möglich.
Wenn eine Sprachmittlung erforderlich ist, teilen Sie dieses bei der Terminvereinbarung mit, damit ein entsprechender Dolmetscherdienst bestellt werden kann.
Können vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden, bitten wir unbedingt um Information per Telefon 0341 123-6898 und 0341 123-6899 oder E-Mail an beratung-prostschg@leipzig.de.
Bitte tragen Sie in der Beratungsstelle eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung!
Besonderheiten
Die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz ist unabhängig von den anonymen Beratungs- und Untersuchungsmöglichkeiten nach § 19 Infektionsschutzgesetz.
Anonyme Telefonsprechzeit für Kund/-innen:
- Jeden Montag von 10 bis 12 Uhr
- Telefon: 0341 123-6899
- Inhalte der Beratung können sein:
- Kommunikation mit Sexarbeitenden
- Sexuell übertragbare Infektionen und Testmöglichkeiten
- Rechte und Pflichten
- Verdacht auf Menschenhandel und Zwang
- Gewalt
- individuelle Themen