Grundstücksentwässerungsanlage - Genehmigung beantragen
Allgemeine Informationen
Durch die Stadt Leipzig erfolgt die Genehmigung des Baus der Grundstücksentwässerungsanlage auf dem privaten Grundstück. Das Genehmigungsverfahren ist ein paralleles Verfahren zum bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Genehmigungspflichtig sind gemäß Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung (Abwassersatzung AbwS) die Herstellung, Änderung, Sanierung und die Erneuerung der Grundstücksentwässerung oder Teile dieser.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltgesetz (WHG)
- Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
- Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
- Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
- Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung (Abwassersatzung AbwS)
- Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung (Abwassersatzung – AbwS)
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Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Bitte nutzen Sie unser Formular, das alle persönlichen Angaben enthält, die wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung, in Abhängigkeit des baulichen Umfangs der Baumaßnahme, beizulegen:
- aktueller Auszug aus dem flächenbezogenen Informationssystem (Flurkarte, Liegenschaftskataster und Eigentümernachweis beziehungsweise Vollmacht)
- Angaben des Betreibers der öffentlichen Anlage, Leipziger Wasserwerke (Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH), wie: Auszug (maßstäblich) aus dem Kanalkataster je nach Anwendungsfall für Schmutz-, Regen-, oder Mischwasser (Lage und Höhe des Anschlusskanals, bezogen auf Normalhöhennull (NHN)) - sofern von den Landesvermessungsämtern noch nicht umgestellt, auch bezogen auf das vorhandene örtliche System
- Rückstauebene
- Baubeschreibung: Angaben über Art und Zweck des geplanten Bauvorhabens
- Kurzbeschreibung der Grundstücksentwässerungsanlage
- Lageplan mit Darstellung beziehungsweise Angaben der Grundstücksgrenzen, Baulasten, Grunddienstbarkeiten
- vorhandene und geplante bauliche Anlagen, wie Schächte, Abscheideranlagen, Kleinkläranlagen, Versickerungsanlagen und Brunnen
- Lage, Nennweite (DN) und Gefälle der Grundleitungen außerhalb des Gebäudes, Schächte beziehungsweise Inspektionsöffnungen mit Angabe der Höhen (Sohl- und Schachtdeckelhöhen)
- Lage einer Regenwassernutzungsanlage mit Höhen des Zu- und Ablaufes
- Angaben zu befestigten Hof-, Wegeflächen oder gewerblich genutzten Flächen mit Angabe ihrer Nutzung
- Entwässerungsrinnen und angrenzende Flächen mit Angabe der Höhen (Geländehöhen)
- gefällemäßige Abgrenzung der befestigten Flächen und der sich daraus ergebenden Einzugsfläche (Quadratmeter) je Ablauf/ Wasserscheide
- Gebäudepläne im Maßstab ≥ 1:100 mit Darstellung der Grundstücksentwässerungsanlage
- bei Geschossbauten mit Fallleitungen ≥ 10 Meter sind Grundrisse, Schnitte, Dachaufsichten mit Höhenangaben der Entwässerungstiefpunkte, Darstellung aller Sammel-, Fall- und Grundleitungen mit Nennweiten (DN) und Gefälle, einschließlich der Lüftungsleitungen und gegebenenfalls Belüftungsventilen
- Höhenangaben der Fertigfußböden im Erdgeschoss, bezogen auf Normalhöhennull (NHN)
- Abwasserhebeanlagen und/oder andere Einrichtungen zur Rückstausicherung
- Nachweis der Bemessung der Grundstücksentwässerungsanlage
behandlungsbedürftiges Abwasser
Bei der Ableitung von gewerblichem/ industriellem Abwasser oder behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser sind zusätzlich, je nach Anlagenart, zu den vorgenannten Planungsunterlagen folgende Angaben erforderlich:
- Betriebsbeschreibung mit Angaben zum Abwasser (für jeden Teilstrom getrennt, falls unterschiedliche Teilströme von gewerblichem Abwasser anfallen)
- Darstellung der Betriebsabläufe, durch die das Abwasser entsteht. Wodurch wird das Wasser verunreinigt, mit welchen Stoffen kommt es in Berührung? (Art, Menge und Verwendungszweck der Einsatzstoffe gegebenenfalls mit Sicherheitsdatenblättern)
- Maßnahmen, die zur Abwasservermeidung und der betrieblichen Abwassernutzung durchgeführt werden
- Angabe des maximalen Schmutzwasservolumenstroms (Liter pro Sekunde) und des durchschnittlichen Abwasservolumens je Tag (Kubikmeter pro Tag)
- Angabe der maximalen Schadstoffkonzentrationen/ Schadstofffrachten, die eingeleitet werden
- Angaben zur geplanten Abwasserbehandlung, einschließlich der Bemessung der Anlage
- Lage der Abwasserbehandlungsanlage mit Höhen der Zu- und Abläufe sowie Abdeckungen
- gegebenenfalls Darstellung von Produktionsabläufen (Produktions- und Abwasserschemata)
- Werkstoffangaben einschließlich des Beständigkeitsnachweises der Leitungen und Dichtungen beziehungsweise sonstiger Entwässerungseinrichtungen
Die Probenahmestellen sind für die Eigenüberwachung und die behördliche Überwachung im Lageplan zu bezeichnen.
Niederschlagswasser
Für Anlagen zur Niederschlagswasserableitung ist ein objektspezifischer Nachweis der Funktion zu erbringen. Bei einer abflusswirksamen Fläche über 800 Quadratmeter sind zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen folgende Angaben erforderlich:
- Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100
- Grundstücksplan mit Darstellung der abflusswirksamen Flächen und Höhenangaben der Entwässerungstiefpunkte und gegebenenfalls der Regenrückhalteflächen (Regenrückhalteräume)
- Angaben über die zulässigen statischen Belastungen des Daches
- Aufbau der geplanten Dachbegrünung
- Lage der Notentwässerung mit Ableitung ins Freie
- Bemessungsregenspenden und Abflussbeiwerte
- Versickerung nach DWA-A 138 und unter Berücksichtigung von DWA-M 153
- Beschränkung des Volumenstroms für die Einleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen oder ein Gewässer
- Rückhaltung und gedrosselte Ableitung
- Ableitungsmöglichkeit von Dränagewasser
- Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung
- Angaben zu Flächennutzung und Wasserscheiden
- Behandlungsmaßnahmen für verunreinigtes Niederschlagswasser
- Grundstücksentwässerungsanlage
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Kosten und Gebühren
Die Genehmigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Kosten bewegen sich, in Abhängigkeit des baulichen Umfangs der Baumaßnahme und des Prüfaufwandes, zwischen 33 Euro und 352 Euro.
Die Verwaltungskosten werden auf Grundlage der Verwaltungskostensatzung, Tarifstelle 8.15 erhoben.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung