Hausnummer beantragen
Allgemeine Informationen
Hausnummern dienen der Ordnung und Orientierung innerhalb von besiedelten Gebieten und werden amtlich für Gebäude vergeben.
Hausnummern für Liegenschaften in der Stadt Leipzig vergibt das Amt für Statistik und Wahlen an den Grundstückseigentümer oder den Erbbauberechtigten.
Service
Rechtsgrundlagen
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Zuweisung von Hausnummern in der Stadt Leipzig sind § 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 23 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig.
- Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig
PDF - 114 KB - Verwaltungskostensatzung - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
PDF - 203 KB
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden - zum Beispiel aufgrund von Sanierungen, Umbau oder Umnutzung - ist für die Vergabe erforderlicher neuer Hausnummern ein formloser Antrag des Grundstückseigentümers mit folgenden Angaben notwendig:
- Eigentümeradresse,
- Flurstücksnummer und Gemarkung,
- Straßenbezeichnung, an der das Grundstück liegt,
- Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges beziehungsweise der Eingänge.
Ablauf und Verfahren
Bei Neubauten wird die Hausnummer ohne explizite Antragstellung nach der Erteilung der Baugenehmigung direkt an den Grundstückseigentümer vergeben.
Die Antragstellung kann per Post, Fax, E-Mail oder persönlich in unserem Amt erfolgen.
Kosten und Gebühren
Die Hausnummernzuweisung ist gemäß Verwaltungskostensatzung gebührenpflichtig.
Je Hausnummer ist eine Gebühr von 45 Euro zu entrichten.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung