Hundesteuer
Allgemeine Informationen
Die Stadt Leipzig erhebt Hundesteuer entsprechend ihrer Hundesteuersatzung. Die Steuerhöhe für ein Kalenderjahr beträgt 96 Euro für den ersten und 192 Euro für jeden weiteren Hund.
Hunde, die aus dem Leipziger Tierheim (Breitenfeld) erworben werden, können für die Dauer von 6 Monaten steuerbefreit werden. Leipzig-Pass-Inhaber können eine Ermäßigung für den ersten Hund beantragen. Steuerbefreiungen werden auf Antrag gewährt für Blindenführhunde und Rettungshunde mit entsprechendem Prüfungs- und Dienstnachweis.
Hinweis: Hinsichtlich der wiederholten Anfragen bei der Stadt Leipzig wird darauf hingewiesen, dass die Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig eine Befreiung von der Hundesteuer für Rentnerinnen und Rentner nicht vorsieht.
Hinweis: Die Stadt Leipzig hält im Bereich Hundesteuer für den Online-Schriftverkehr mit anderen Behörden, Kommunen sowie den Zoll ab sofort eine gesonderte E-Mail-Adresse bereit.
Alle Anfragen, Auskünfte und weitere Anliegen von öffentlichen Behörden und Institutionen sind an die E-Mail-Adresse amtsauskunft-hundesteuer@leipzig.de zu richten.
Für Hundehalter/-innen und Bürger/-innen mit hundesteuerrechtlichen Anliegen steht zur Kontaktaufnahme mit der Stadtkämmerei weiterhin ausschließlich die E-Mail-Adresse hundesteuer@leipzig.de zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig
PDF - 14.99 KB
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Tierabgabevertrag vom Tierheim Leipzig
- Leipzig-Pass
- Hundesteuer-Abmeldung
PDF - 98 KB - Hundesteuer-Anmeldung
PDF - 83 KB - Hundesteuer-Änderungsmitteilung
PDF - 80 KB
Ablauf und Verfahren
Meldepflicht
Sie haben innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme von Hunden in Ihren Haushalt beziehungsweise den Zuzug mit Hunden nach Leipzig schriftlich mit dem Formular Hundesteuer-Anmeldung anzuzeigen.
Ebenso ist innerhalb von 14 Tagen der Wegzug mit Hunden, die Abschaffung beziehungsweise das Abhandenkommen oder der Tod der Hunde schriftlich mit dem Formular Hundesteuer-Abmeldung anzuzeigen und die Hunderegistriermarke zurückzugeben. Dies können Sie per Post, in einem der Bürgerbüros oder im Fachbereich Hundesteuer erledigen.
Ihre Anschriften- beziehungsweise Namensänderung während der Hundehaltung können Sie mit dem Formular Hundesteuer-Änderungsmitteilung anzeigen.
Die Formulare können online oder in jedem Bürgerbüro (unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Stadt Leipzig) ausgefüllt und abgegeben oder direkt an folgende Anschrift gesandt werden:
Stadt Leipzig
Stadtkämmerei
Amt 20.32
04092 Leipzig
Die Hundesteuer ist erst nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. Zusammen mit dem Steuerbescheid werden Hunderegistriermarken übersandt beziehungsweise im Fachbereich Hundesteuer ausgegeben. Diese Marken müssen beim Ausführen der Hunde stets sichtbar sein.
Für den Ersatz einer beschädigten Hunderegistriermarke wird eine Gebühr von 5 Euro, bei Ersatz einer verloren gegangenen Hunderegistriermarke eine Gebühr von 20 Euro fällig. Nach Ihrer Verlustmitteilung beziehungsweise dem Eingang der beschädigten Marke erhalten Sie einen Bescheid mit Hinweisen zur Zahlung. Sobald die Zahlung im Fachbereich registriert ist, wird die Ersatzmarke an Ihre Adresse übersandt.
Vorsprachetermin im Bereich Hundesteuer
Wenn Sie bei uns zur Klärung Ihres Anliegens vorsprechen möchten, steht Ihnen während der Öffnungszeiten immer ein/e kompetente/r Mitarbeiter/in als Ansprechpartner/in für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie – um Wartezeiten zu vermeiden – auch einen Termin mit uns vereinbaren.
Wir wollen Sie und uns auf Ihren Besuch gut vorbereiten. Daher bitten wir Sie nachstehendes Kontaktformular auszufüllen und uns gegebenenfalls schon Tag und Uhrzeit Ihrer geplanten Vorsprache mitzuteilen.
Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über die notwendig mitzubringenden Unterlagen.
Der Terminvorschlag gilt als bestätigt, wenn Sie keine anderweitige Nachricht erhalten.
Nutzen Sie das Textfeld "Sonstiges" dafür, uns einen eigenen Terminvorschlag zu machen (zum Beispiel Angabe des gewünschten Wochentages, Tageszeit, …)