Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen
Austrittserklärungen aus Religionsgemeinschaften beziehungsweise Kirchen werden im Standesamt entgegengenommen.
Der Kirchenaustritt muss persönlich zur Niederschrift gegenüber dem inländischen Standesamt erfolgen oder bei einer hierfür bestellten Urkundsperson (zum Beispiel Notar). Kirchenaustritte können deshalb nicht durch Bevollmächtigte erklärt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 3 SächsKiStG (Sächsisches Kirchensteuergesetz)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Bei ledigen Einwohner/-innen:
- Reisepass mit Meldebescheinigung oder Personalausweis
Ablauf und Verfahren
Aktuell sind die letzten Online-Termine zum Kirchenaustritt mit Vorlaufzeit von 10 Wochen ausgebucht. Seit dem 02.01.2024 haben Sie dafür die Möglichkeit, ohne vorherige Terminvereinbarung im Standesamt vorzusprechen, um den Kirchenaustritt zu vollziehen.
Die Wartemarkenautomaten für diese Dienstleistung sind ab dem 02.01.2024 zu folgenden Zeiten freigeschaltet:
- Dienstag: 8:30 - 11:00 Uhr und 12:30 - 17:00 Uhr
- Donnerstag: 12:30 - 15:00 Uhr.
Für alle weiteren Dienstleistungen bietet die Abteilung Standesamt Leipzig persönliche Vorsprachen weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unseren Online-Service.
Kosten und Gebühren
Der Kirchenaustritt ist mit 25,00 Euro gebührenpflichtig. Eine Bescheinigung über den Austritt kann Ihnen für eine Gebühr von 10,00 Euro nach der Abgabe der Erklärung jederzeit ausgestellt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte