Mobiler Bürgerservice für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Allgemeine Informationen
Mit dem mobilen Bürgerservice leisten die Bürgerbüros der Stadt Leipzig Verwaltungsdienstleistungen bürgerfreundlich und flexibel an verschiedenen Standorten außerhalb der Behörde wie zum Beispiel an Hochschulen, um das Ankommen von Personen am Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Leipzig zu erleichtern.
Der Service ist ebenfalls in Bibliotheken, Banken, Seniorenzentren sowie in Einrichtungen mit Menschen mit Behinderungen, körperlichen Beeinträchtigungen beziehungsweise Mobilitätseinschränkungen möglich.
Der mobile Bürgerservice enthält alle Komponenten eines festen Arbeitsplatzes in einem Bürgerbüro und umfasst mit Ausnahme der amtlichen Beglaubigung dessen gesamtes Dienstleistungsportfolio.
Rechtsgrundlagen
Der mobile Bürgerservice ist eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig. Eine Rechtsgrundlage oder ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der angebotenen Verwaltungsdienstleistungen vor Ort bestehen nicht.
Ablauf und Verfahren
Bei Interesse an einem Hausbesuch oder Besuch in einer stationären Einrichtung wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Verfügbarkeit an mobiler-buergerservice@leipzig.de oder das Bürgertelefon unter 0341 115.
Für die Inanspruchnahme des mobilen Bürgerservices haben wir Kriterien entwickelt, die helfen sollen, den Bedarf an einem Hausbesuch leicht einschätzen zu können.
Kriterien für Hausbesuche und Besuche in stationären Einrichtungen
- Begründete, dauerhafte körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die Ihnen nicht ermöglichen, das Haus zu verlassen.
- Beantragung Personalausweisdokument, An- oder Ummeldung ist notwendig
- Personalausweis ist abgelaufen oder läuft innerhalb der nächsten 8 Wochen ab oder
- Personalausweis ist verloren gegangen oder
- Namensänderung hat stattgefunden oder
- Zuzug nach oder Umzug innerhalb Leipzigs hat stattgefunden
- Ausweisbefreiung ist nicht gewünscht
- Weitere Dienstleistungen aus dem Portfolio der Bürgerbüros sind in Absprache möglich
- Hygienevorkehrungen können eingehalten werden
- Abstandswahrung
- ggf. Tragen von Mund-Nase-Bedeckung
- ggf. Hand- und Oberflächendesinfektion
- gegebenenfalls Nutzung von Einweghandschuhen
- Die passende Bearbeitungsgebühr liegt vor. Die Zahlung ist bar oder per Karte möglich.
- Biometrisches Passbild liegt vor oder alternativ eine Gebühr in Höhe von 5 Euro für die Erstellung eines Passbildes vor Ort
Aspekte nach dem Hausbesuch
- Die Abholung erfolgt durch einen bevollmächtigten Dritten im Bürgerbüro.
In einzelnen Fällen kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.
Kosten und Gebühren
Die Inanspruchnahme des mobilen Bürgerservices ist grundsätzlich gebührenfrei. Für die Dienstleistungen werden unterschiedliche Gebühren erhoben.