Personalausweis beantragen und abholen
Allgemeine Informationen
Hinweis
Es wird empfohlen, zur Beantragung von Personaldokumenten die Geburts- oder Eheurkunden im Original vorzulegen. So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor der Eintragung im Dokument sofort geklärt werden.
Alles Wichtige zu Ihrem Personalausweis
Biometriefunktion
Im Chip des Personalausweises werden ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Diese biometrischen Merkmale sind so eindeutig, dass eine Person anhand dieser Merkmale identifiziert werden kann.
Es ist nicht möglich, die Daten im Chip ohne Ihr Wissen auszulesen. Hierfür ist ein spezielles Lesegerät notwendig, das nur bestimmten staatlichen Stellen (zum Beispiel Ausweis-, Polizei-, Grenz- und Zollbehörden) zur Verfügung steht.
Sicherheitshinweise zum Personalausweis
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre plus neun Monate ist, erhält Post von der Bundesdruckerei. Bitte gehen Sie mit diesem Brief besonders sorgfältig um. Die in diesem Brief enthaltenen Daten dürfen Sie nicht mit dem Personalausweis gemeinsam aufbewahren. Sie benötigen diese zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises.
Gültigkeit der Dokumente
Personalausweis
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre
- danach: zehn Jahre
Vorläufiger Personalausweis
- höchstens drei Monate
Wichtige Links und weitere Informationen rund um den Personalausweis
- das Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- die AusweisApp zur Nutzung von Onlinedienstleistungen
- Informationen rund um die Online-Ausweisfunktion und deren Möglichkeit finden Sie auf der folgenden Seite.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz-PauswG)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
(Personalausweisgebührenverordnung - PauswGebV)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- das alte Dokument als Nachweis (bei Verlust andere Identitätspapiere zum Beispiel Pass)
- die Vorlage der Geburtsurkunde im Original wird bei jeder Dokumentenbeantragung empfohlen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (PDF 558 KB)
- Vollmacht (PDF 86 KB) bei Abholung durch bevollmächtigte Person
Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind) sind weitere Voraussetzungen zu beachten. Diese finden Sie im Abschnitt "Ablauf und Verfahren".
- Vollmacht zur Dokumentenabholung
PDF - 0.90 MB - Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
PDF - 162 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Personalausweis in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin. Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihr neues Dokument!
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Leipzig
- Sie müssen persönlich im Bürgerbüro erscheinen
Bei Minderjährigen (die noch nicht 16 Jahre alt sind)
- Das minderjährige Kind sowie mindestens ein/-e Sorgeberechtigte/-r müssen bei der Beantragung immer mit anwesend sein.
- Die Geburtsurkunde muss im Original vorliegen.
- Wenn nicht beide Sorgeberechtigte die Antragstellung vornehmen können, sind weitere Unterlagen vorzulegen:
- Zustimmungserklärung des/ der abwesenden Sorgeberechtigten (siehe Formulare)
- Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung)
- Kopie eines gültigen Dokumentes des/ der abwesenden Sorgeberechtigten
- bei Ableben des anderen Elternteils: die Sterbeurkunde
- Zustimmungserklärung des/ der abwesenden Sorgeberechtigten (siehe Formulare)
Bei getrennt lebenden Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben gilt folgendes: Das Elternteil, bei dem das Kind mit Alleiniger Wohnung/Hauptwohnung wohnt, darf ohne Zustimmung des anderen Elternteils Dokumente beantragen
Abholung
Sie können online den Bearbeitungsstand prüfen beziehungsweise ob Ihr Dokument abholbereit ist. Dazu benötigen Sie Ihre Dokumentennummer. Sie finden diese auf der vom Bürgerbüro ausgehändigten "Information zur Abholung Ihres Dokumentes". Bei Anzeige des Status "liegt zur Abholung bereit" können Sie das Dokument im Bürgerbüro der Beantragung abholen (soweit nichts anderes vereinbart wurde).
Das Dokument kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Die Vollmacht finden Sie unter dem Menüpunkt "vorzulegende Unterlagen/ Formulare". Sollte es sich um das Dokument eines Minderjährigen handeln und die Abholung nicht durch ein Elternteil erfolgen, ist eine entsprechende Vollmacht des/ der Elternteil/e notwendig.
Bitte nicht vergessen, dass das alte Dokument mitzubringen ist!
Kosten und Gebühren
Personalausweis
- 37,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- gebührenfrei: Ändern der Anschrift bei Umzügen
vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung von Ausweisen für Bedürftige ist nach Einzelfallprüfung möglich. Hierfür ist vor der Beantragung ein Antrag an ausweiswesen@leipzig.de zu richten. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit des Antrages bis zu drei Monate betragen kann.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgerbüro. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Das Bürgerbüro veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschalten haben, müssen Sie diese umgehend beim Bürgerbüro oder der Sperrhotline (116 116) sperren lassen.
Für die Sperrung über die Sperrhotline benötigen Sie das Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Bitte melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl persönlich in einem Bürgerbüro oder über unser Onlineformular. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei empfehlenswert.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden sollten und ihn weiter nutzen möchten, melden Sie das Wiederauffinden bitte in einem Bürgerbüro oder über unser Onlineformular.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden.
Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrem Bürgerbüro zu beantragen und von vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.