Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung
Allgemeine Informationen
Ein Visum zur Einreise kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers während des gesamten beabsichtigten Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist. Dies ist der Fall, wenn er seinen Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.
In diesen Fällen ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht erforderlich.
In Fällen, in denen ein Ausländer nicht über ausreichende finanzielle Eigenmittel verfügt, kann sich ein Dritter durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach den Paragraphen 66-68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) verpflichten, für die aus dem Aufenthalt des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten (einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung ins Heimatland) aufzukommen.
Wo können Sie die Verpflichtungserklärung abgeben?
Zuständig für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde. Grundsätzlich wird zwischen touristischen (Aufenthalt bis zu 90 Tage) und langfristigen (über 90 Tage hinausgehende) Aufenthalten unterschieden. Je nach beabsichtigter Aufenthaltsdauer senden Sie hierfür bitte den Erhebungsbogen/Antrag und die jeweils erforderlichen Unterlagen
- per Post an: Stadt Leipzig, Ausländerbehörde, 04092 Leipzig oder
- per E-Mail an: verpflichtungserklaerung@leipzig.de (Aufenthalt bis 90 Tage) beziehungsweise
- per E-Mail an: einreise@leipzig.de (Aufenthalt über 90 Tage)
Nach Eingang der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte beachten Sie auch die Bearbeitungshinweise weiter unten.
Ist die Bearbeitung abgeschlossen können Sie die Verpflichtungserklärung in folgenden Standorten abholen:
- Bürgerbüro Otto-Schill-Straße
- Bürgerbüro Paunsdorf-Center
- Bürgerbüro Wiedebach-Passage
- Bürgerbüro Ratzelbogen
- Bürgerbüro Gohlis-Center
- Technisches Rathaus, Ausländerbehörde
Bei der Abholung in einem Bürgerbüro planen Sie bitte zwei zusätzliche Werktage für den internen Postversand ein.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Erhebungsbogen/Antrag Verpflichtungserklärung
- Belehrung Verpflichtungserklärung
- VIS Belehrung
- Nachweise laut Merkblatt
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Merkblatt Verpflichtungserklärung Besuchsaufenthalte (PDF 343 KB)
- Merkblatt Verpflichtungserklärung Eheschließung (PDF 189 KB)
- Merkblatt Verpflichtungserklärung langfristige Aufenthalte (PDF 182 KB)
Auf unserer Informationsseite Einreise von Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien finden Sie Hinweise für Betroffene.
- Verpflichtungserklärung - Antrag
PDF - 194 KB - Verpflichtungserklärung - Belehrung
PDF - 269 KB - Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS
PDF - 89 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Verpflichtungserklärung für Kurzaufenthalte (bis 90 Tage)
Die Bearbeitung nimmt in der Regel drei Monate in Anspruch.
Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage)
Die Bearbeitung nimmt in der Regel vier Wochen in Anspruch.
Kosten und Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 29,00 Euro (§ 47 Absatz 1 Nr. 12 Aufenthaltsverordnung).
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
- Zahlungsart Rechnung
Besonderheiten
Datenschutzhinweis
Bei der angegeben E-Mail-Adresse des Bereiches Verpflichtungserklärung handelt es sich um einen unverschlüsselten Kontakt. Unverschlüsselte E-Mail gewährleisten keinerlei Vertraulichkeit. Absender- und Empfängerinformationen sowie der Inhalt der Nachricht werden im Klartext über das Internet transportiert. Ihre Daten können von Dritten ausgelesen, manipuliert und anderweitig verwendet werden. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen, stimmen Sie zugleich einer unverschlüsselten Kommunikation zu.
Die Verwendung der DE-Mail info@leipzig.de-mail.de garantiert Ihnen eine verschlüsselte Versendung Ihrer Daten.