Rechtliche Betreuung beantragen
Allgemeine Informationen
Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsbehördengesetz ist seit dem 01.01.1992 in Kraft getreten mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu stärken. Voraussetzung für eine Betreuung ist entweder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung und das die Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst regeln können.
Bevor eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, haben andere Hilfen Vorrang. Dies können unter anderem ambulante Hilfen im Haushalt sein, Schuldnerberatung, soziale Dienste und Beratungsstellen. Je nach Erforderlichkeit der zu regelnden Aufgaben, nach dem Krankheitsbild oder dem Behinderungsgrad werden die Aufgabenkreise, in denen der Betreuer rechtlich handeln darf, eingerichtet.
Der Aufgabenbereich der Betreuungsbehörde erstreckt sich auf die Beratung zur Vororgevollmacht, Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht, auf die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufs- und Vereinsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht (PDF 220 KB) stellt eine Alternative zur rechtlichen Betreuung/ Handlungsfähigkeit dar.
Eine Informationsberatung kann durch die Mitarbeiter/-innen der Betreuungsbehörde erfolgen.
Weitere Informationen:
Informationsmaterial zur Vorsorgevollmacht und Betreuung erhalten Sie über:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30
01127 Dresden
E-Mail: publikationen@sachsen.de
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Vorsorgevollmacht
EXTERN
Ablauf und Verfahren
Eine Betreuungsanregung kann durch die betroffene Person selbst erfolgen, durch Familienangehörige oder Bekannte aus dem sozialen Umfeld des Betroffenen sowie durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter unterschiedlicher Institutionen, welche einen rechtlichen Unterstützungsbedarf sehen.
Zu weiteren Fragen, wie
- Welche Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung sind notwendig?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat ein/-e Betreuer/-in?
- Wer kann Betreuer/-in werden?
- Wie kann man vorsorgen (Vorsorgevollmacht)?
- Wie kann die Umsetzung einer bestehenden Patientenverfügung durch den/ die Betreuer/-in oder Bevollmächtigten erfolgen?
kann eine Beratung durch die Mitarbeiter/-innen der Betreuungsbehörde erfolgen.
Die den Betreuungsantrag annehmende Institution ist das
Amtsgericht Leipzig/ Betreuungsgericht
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
Kosten und Gebühren
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen werden gegen eine Gebühr von 10,00 Euro beglaubigt.