Reisepass beantragen und abholen
Allgemeine Informationen
Es wird empfohlen, zur Beantragung von Personaldokumenten die Geburts- oder Eheurkunden im Original vorzulegen. So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor der Eintragung im Dokument sofort geklärt werden.
In der Bundesrepublik wurde im November 2005 der elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Anfangs war als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 11:30 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden in der Regel spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr, an das Bürgerbüro zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.
Nur in begründeten Einzelfällen wird ein vorläufiger Reisepass ausgestellt.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.
Nähere Informationen des Bundesministeriums des Inneren
Sicherheitsmerkmale des neuen Reisepasses (PDF 3,5 MB)
Gültigkeit der Dokumente
Reisepass
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre
- ab vollendetem 24. Lebensjahr: zehn Jahre
Vorläufiger Reisepass
- maximal ein Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Passes ist unzulässig!
Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihren neuen Reisepass!
Weitere Informationen
- Amt 24, Serviceportal des Freistaates Sachsen: Service und Ratgeber zum Reisepass
- Auswärtiges Amt: Reise und Sicherheit
Informieren Sie sich auch über die Einreisebestimmungen des Ziellandes beim Auswärtigen Amt und Ihrem Reisebüro!
Rechtsgrundlagen
- Paßgesetz (PaßG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- als Nachweis ist das alte Dokument vorzulegen (bei Erstbeantragung oder Verlust andere Identitätspapiere, zum Beispiel Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Führerschein)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (PDF 558 KB)
- Vorlage der Geburtsurkunde im Original wird bei jeder Dokumentenbeantragung empfohlen
- Vollmacht bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person
- Bei Beantragung für Minderjährige beachten Sie bitte die Informationen unter Ablauf und Verfahren.
- Vollmacht zur Dokumentenabholung
PDF - 0.90 MB - Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
PDF - 162 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit (einschließlich Herstellung) beträgt aktuell zwischen vier und sechs Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Leipzig
- Ihre persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist erforderlich
Antragsberechtigte bei Minderjährigen
- beide Sorgeberechtigte
- Vorlage einer Sorgerechtserklärung (Urkunde vom Jugendamt oder notarielle Erklärung)
- soweit die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist die Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorzulegen
- zusätzlich ist eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen
Bei getrennt lebenden Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben gilt folgendes: Das Elternteil, bei dem das Kind mit Alleiniger Wohnung/Hauptwohnung wohnt, darf ohne Zustimmung des anderen Elternteils Dokumente beantragen
- bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vorzulegen
- Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein.
Beantragung
Den Reisepass beantragen Sie persönlich in einem Bürgerbüro ganz in Ihrer Nähe! Vergessen Sie die notwendigen Unterlagen nicht!
Abholung
Sie können online den Bearbeitungsstand prüfen beziehungsweise ob Ihr Dokument abholbereit ist. Dafür benötigen Sie die vom Bürgerbüro ausgehändigte Servicekarte.
Bei Anzeige des Status "liegt zur Abholung bereit" können Sie das Dokument im Bürgerbüro der Beantragung abholen (soweit nichts anderes vereinbart wurde).
Bitte nicht vergessen, dass das alte Dokument mitzubringen ist!
Abholung durch eine bevollmächtigte Person
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie Ihren Reisepass durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Vollmacht kann formlos erklärt werden. Sie muss
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin/ des Vollmachtgebers und
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/des Bevollmächtigten enthalten.
Sie müssen angeben, wie sich die bevollmächtigte Person im Bürgerbüro ausweist (Bundespersonalausweis und Dokumentennummer oder Reisepass und Dokumentennummer).
Weiterhin ist eine Kopie des Dokumentes des Vollmachtgebers vorzulegen.
Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift nicht.
Kosten und Gebühren
- bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 Euro (ab 01.01.2024)
- bei Expressverfahren zusätzlich: 32,00 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich: 22,00 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Vor Reiseantritt
Wir bitten alle Eltern, rechtzeitig vor Reiseantritt beziehungsweise Beginn der Ferien zu prüfen, ob für ihre Kinder Dokumente vorhanden sind sowie ob diese noch Gültigkeit besitzen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Reisepass oder Personalausweis zur Verfügung.
Einreise in die USA
Ein vorläufiger Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA!