Schülerbeförderung beantragen
Allgemeine Informationen
Die Schülerbeförderung im Sinne des Schulgesetzes umfasst alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht notwendigen Fahrten von Schülerinnen und Schülern zwischen Wohnsitz und Schule und zurück.
Rechtsgrundlagen
Im Schulgesetz des Freistaates Sachsen ist geregelt, dass Träger der notwendigen Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg bei öffentlichen und staatlich genehmigten Ersatzschulen freier Träger der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt, in deren Gebiet sich die Schule befindet (Schulstandortprinzip), sind.
Die Schülerbeförderung im Sinne des Schulgesetzes umfasst alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht notwendigen Fahrten von Schülerinnen und Schülern zwischen Wohnsitz und Schule und zurück.
Für die Stadt Leipzig sind alle notwendigen Festlegungen in der Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig – Schülerbeförderungssatzung – getroffen. Eine Neufassung der Satzung zur Schülerbeförderung wurde vom Stadtrat der Stadt Leipzig am 23. Juni 2021 beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt Nr. 7/2021 bzw. ab 1. August 2021 in Kraft.
Schwerpunkte der neuen Schülerbeförderungssatzung für Schülerindividualverkehr (ÖPNV) und Schülerspezialverkehr (Behindertenfahrdienst) sind:
- Für jede notwendige Schülerbeförderung wird ein Eigenanteil in Höhe von 180,00 Euro erhoben.
- Die den Eigenanteil übersteigenden Beförderungskosten für alle anspruchsberechtigten Schüler werden durch die Stadt Leipzig getragen.
- Bei der Nutzung eines privaten PKW beträgt die Erstattung 0,33 Euro pro anzurechnenden Kilometer. Für jeden weiteren regelmäßig mitgenommenen Schüler, der die Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten erfüllt, wird eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 Euro/Kilometer angerechnet.
Die Schülerbeförderung für Schulwegfahrten kann sowohl durch vertraglich gebundene oder schulträgereigene Fahrzeuge als auch durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgen.
Ablauf und Verfahren
Sofern die notwendige Beförderung mit einem Schülerjahresfahrausweis der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (SchülerCard oder BildungsTicket) abgedeckt werden kann, ist im Amt für Schule kein gesonderter Antrag zu stellen. Der Erwerb dieser Schülerkarten erfolgt direkt bei den LVB-Servicestellen.
Schüler berufsbildender Schulen können die SchülerCard oder das BildungsTicket nur gegen Vorlage einer von der Schule ausgegebenen Bescheinigung (Formblatt) erwerben.
Schüler, deren notwendige Beförderung den Geltungsbereich von SchülerCard und BildungsTicket überschreitet sowie Schüler, die am Schülerspezialverkehr teilnehmen, können sich zu Fragen der Antragstellung direkt an die Schulsekretariate wenden. Dort erhalten Sie auch die jeweiligen Antragsformulare.
Alle anderen Hinweise und Modalitäten zur Abrechnung von Schülerbeförderungskosten werden jedem Antragsteller im Falle einer vorliegenden Anspruchsberechtigung vom Amt für Schule schriftlich mitgeteilt. Fragen im Vorfeld beantwortet das zuständige Sachgebiet im Amt für Schule während seiner üblichen Öffnungszeiten.