Sozialhilfe beantragen
Allgemeine Informationen
Die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe in anderen Lebenslagen (unter anderem Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten)
Aktuelle Informationen über die Regelbedarfsstufen für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) finden Sie auf unseren Seiten zur Sozialhilfe.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Auf Hilfe zum Lebensunterhalt und auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen Anspruch, die keinen Anspruch als erwerbsfähige Person im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze nach § 7a Sozialgesetzbuch II haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus ihren Einkommen, Vermögen, durch Einsatz der Arbeitskraft oder durch die Hilfe anderer bestreiten können. Die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen den laufenden Bedarf, insbesondere Ernährung, Kleidung, Unterkunft einschließlich Heizung und andere Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Weitere Hilfen
Die anderen Hilfearten werden Personen gewährt, die in einer besonderen Lebenssituation wie Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen können auch Personen gewährt werden, die ihren Lebensunterhalt noch selbst sicherstellen können, aber aufgrund der besonderen Bedarfssituation auf Hilfe angewiesen sind. Entscheidend ist, dass dem Hilfesuchenden die Aufbringung der Mittel aus seinem Einkommen oder Vermögen nicht zuzumuten ist.
Beratung, Information und Antragstellung
Die individuelle Beratung, Information sowie Antragstellung und Bearbeitung erfolgt im Sozialamt in der Prager Straße 21, 04103 Leipzig im 5. Obergeschoss.
Die Eingliederungshilfe können Sie im Burgplatz 1, 04109 Leipzig im 1. Obergeschoss beantragen.
Rechts- und Widerspruchsstelle
Die Rechts- und Widerspruchsstelle erreichen Sie in der Prager Straße 21, 04103 Leipzig.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Personalausweis
- Einkommensnachweise wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Renten-, Arbeitslosengeld-, Kindergeld-, Wohngeldbescheid, Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
- Nachweise über Vermögen wie zum Beispiel Sparbuch, Kontoauszug, Bausparvertrag und ähnliches
- Mietvertrag, Mietbescheinigung
- Nachweise über private Versicherungen
Besonderheiten
Zusätzliche Leistungen:
- Leipzig-Pass
- Inhaber des Leipzig-Passes können beispielsweise die Leipzig-Pass-Mobilcard nutzen.