Stadtwappen nutzen
Allgemeine Informationen
Das Recht zur Wappenführung ist laut Sächsischer Gemeindeordnung ein der Gemeinde zustehendes öffentlich-rechtliches Persönlichkeitsrecht. Stadtwappen sind wie ein Name geschützt, wenn Sie auf eine Stadt als Namensträger hinweisen. Deshalb darf das Stadtwappen ausschließlich durch die Stadtverwaltung Leipzig eingesetzt werden.
Immer wieder fragen Verbände, Firmen, Vereine und andere Institutionen bei der Stadtverwaltung an, ob sie das Wappen verwenden dürfen. Sie wollen damit ihre Verbundenheit mit Leipzig zum Ausdruck bringen. Darüber freuen wir uns natürlich. Aber damit niemand aus Versehen unser Hoheitszeichen verwendet, wurde eine leicht abgewandelte Form des Wappens entwickelt.
Rechtsgrundlagen
Sächsische Gemeindeordnung
Ablauf und Verfahren
Senden Sie uns bitte eine E-Mail und nennen Sie stichwortartig den Verwendungszweck sowie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Wenn dem gewünschten Nutzungszweck nichts entgegen steht, erhalten Sie das Wappen dann per E-Mail als Datei.
Kosten und Gebühren
Es entstehen keine Gebühren.