Verschmelzung von Flurstücken
Allgemeine Informationen
Unter einer Verschmelzung versteht man die katastertechnische Zusammenfassung mehrerer örtlich und wirtschaftlich zusammenhängender Flurstücke zu einem einzigen neuen Flurstück.
Der Eigentümer kann die Verschmelzung seiner benachbarten Flurstücke beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Abteilung Liegenschaftskataster beantragen.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- an den zu verschmelzenden Flurstücken bestehen gleiche Eigentumsverhältnisse,
- die Flurstücke sind vereinigt, das heißt, die Flurstücke stehen auf einem Grundbuchblatt unter gleicher laufender Nummer des Bestandsverzeichnisses.
Außerdem dürfen einer Verschmelzung keine sonstigen grundbuchmäßigen Hindernisse, insbesondere unterschiedliche Belastungen, entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO - §13 Verschmelzung
- Liegenschaftskatastervorschrift - VwVLika - 10 Verschmelzung
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Ablauf und Verfahren
Antragsberechtigt ist der Eigentümer der zu verschmelzenden Flurstücke.
Der Antrag ist zu stellen beim:
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Abteilung Liegenschaftskataster
04092 Leipzig
Wenn die nötigen Voraussetzungen für eine Verschmelzung erfüllt sind, ersucht das Amt für Geoinformation und Bodenordnung das Grundbuchamt um Zustimmung.
Sind die Flurstücke verschieden belastet, gibt das Grundbuchamt gegebenenfalls keine Zustimmung. Die Verschmelzung kann dann nicht erfolgen. Ist der Eigentümer dennoch an einer Verschmelzung interessiert, sind die grundbuchseitigen Hindernisse durch ihn selbst auszuräumen.
Wenn das Grundbuchamt seine Zustimmung gibt, wird die Flurstücksverschmelzung unverzüglich im Liegenschaftskataster fortgeführt.
Nach Abschluss der Bearbeitung erhält der Eigentümer einen Fortführungsnachweis.
Hinweis
Stehen die zu verschmelzenden Flurstücke auf verschiedenen Grundbuchblättern oder auf einem Grundbuchblatt unter verschiedenen laufenden Nummern, muss der Eigentümer zunächst beim Grundbuchamt einen beglaubigten Antrag auf Vereinigung stellen.
Ein Antrag auf Vereinigung kann im Amt für Geoinformation beglaubigt werden.
Siegelführende Behörden sind befugt, einen Antrag auf Vereinigung ohne Beglaubigung von anderer Stelle zu stellen.
Kosten und Gebühren
Die Verschmelzung ist kostenfrei.