Widerruf der Anfügung oder Voranstellung eines Namens
Allgemeine Informationen
Die Bestimmung eines Doppelnamens kann während einer Ehe oder nach Auflösung der Ehe widerrufen werden. Der Ehegatte, welcher den Doppelnamen widerrufen hat, erhält hiernach den Ehenamen als einzigen Namen.
Zuständigkeit
Die Entgegennahme eines Widerrufes eines Doppelnamens kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung durch Übergabe an das Standesamt der Eheschließung. Auch nur von diesem Standesamt können Sie eine Bestätigung Ihrer wirksamen Namensänderung erhalten.
Sollte die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, ist die Wirksamkeit mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Ehegatten gegeben.
Rechtsgrundlagen
§ 1355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Eheurkunde
- gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestimmung eines Doppelnamens
- Personalausweise beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung
Für den Widerruf des Doppelnamens muss nur der erklärende Ehegatte anwesend sein. Bitte beachten Sie, dass die benannten Dokumente nur für den Regelfall bei einem deutschen Ehepaar gelten. Falls Sie oder Ihr Ehegatte ausländischer Staatsbürger sind oder die Eheschließung im Ausland erfolgte, sind gegebenenfalls weitere Dokumente und Verfahren notwendig. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld hierzu beraten.
Bei der Vorlage ausländischer Dokumente sind diese gegebenenfalls mit einer Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation) oder einer Echtheitsüberprüfung durch die zuständigen Stellen vorzulegen. Des Weiteren sind fremdsprachige Dokumente mit einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Ablauf und Verfahren
Sie können die Erklärung zu unseren Öffnungszeiten am Service-Schalter (Stadthaus Zimmer 16) abgeben. Bitte planen Sie hierzu entsprechende Wartezeiten ein.
Kosten und Gebühren
Für den Widerruf werden 35,00 Euro Gebühren erhoben. Eine Bescheinigung über den Widerruf kostet 10,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte