Wohnung abmelden
Allgemeine Informationen
Sie wollen Leipzig verlassen?
Wenn Sie Leipzig leider verlassen wollen oder müssen und nur innerhalb Deutschlands umziehen, besteht keine Pflicht zur Abmeldung. Es gibt aber Ausnahmen.
Wann müssen Sie sich abmelden?
- Sie geben lediglich eine von mehreren Wohnungen in Deutschland auf, ohne eine weitere neue Wohnung zu beziehen.
- Sie ziehen in das Ausland.
- Sie ziehen aus einer Wohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Für den Fall der Abmeldepflicht können Sie das Abmeldeformular nutzen.
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Wohnung abmelden - Deregistration of Residency
PDF - 778 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.
Ablauf und Verfahren
Die Abmeldung Ihrer Leipziger Nebenwohnung müssen Sie bei der Meldebehörde Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde anzeigen.
Was wird erledigt?
Ihre Abmeldung wird im Melderegister vermerkt.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Besonderheiten
Konsequenzen bei Verletzung der Meldefrist
Das Überschreiten der Meldefrist (innerhalb von zwei Wochen) für die Abmeldung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die durch die Zentrale Bußgeldbehörde mit einer Geldbuße geahndet wird (gemäß § 54 Bundesmeldegesetz BMG).