Wohnung abmelden
Allgemeine Informationen
Sie wollen Leipzig verlassen?
Wenn Sie Leipzig verlassen wollen oder müssen und nur innerhalb Deutschlands umziehen, besteht keine Pflicht zur Abmeldung. Es gibt aber die folgenden Ausnahmen:
Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
Ihre Abmeldung ins Ausland können Sie über unser Online-Formular vornehmen. Bitte beachten Sie, dass dafür die Personaldokumente aller beteiligten Personen hochgeladen werden müssen. Dies dient dem Nachweis der Identität und ermöglicht einen Abgleich der Unterschrift.
Alternativ können Sie persönlich in einem Bürgerbüro der Stadt Leipzig vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung maximal sieben Tage im Voraus möglich ist.
Abmeldung bei Auszug aus einer Nebenwohnung
Eine Nebenwohnung können Sie grundsätzlich sowohl bei Ihrer Haupt- als auch bei Ihrer Nebenwohnsitzgemeinde abmelden. Wenn Sie Ihre Nebenwohnung bei der Stadt Leipzig abmelden möchten, können Sie unser Online-Formular nutzen. Bitte beachten Sie, dass dafür die Personaldokumente aller beteiligten Personen hochgeladen werden müssen. Dies dient dem Nachweis der Identität und ermöglicht einen Abgleich der Unterschrift.
Alternativ können Sie persönlich in einem Bürgerbüro der Stadt Leipzig vornehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung nur rückwirkend möglich ist.
Abmeldung bei Aufgabe der bisherigen Wohnung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, haben Sie ebenfalls die Pflicht Ihren Wohnsitz abzumelden. Dazu können Sie in einem Bürgerbüro der Stadt Leipzig vorsprechen.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Abmeldung ins Ausland (Bürgerservice)
EXTERN - Abmeldung Nebenwohnung
EXTERN
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro wird der Antrag in der Regel sofort bearbeitet. Die Beantragung mittels Online-Formulare bei der Abteilung Meldeservice führt zu längeren Bearbeitungszeiten.
Ablauf und Verfahren
Was wird erledigt?
Ihre Abmeldung wird im Melderegister vermerkt.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Besonderheiten
Konsequenzen bei Verletzung der Meldefrist
Das Überschreiten der Meldefrist (innerhalb von zwei Wochen) für die Abmeldung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die durch die Zentrale Bußgeldbehörde mit einer Geldbuße geahndet wird (gemäß § 54 Bundesmeldegesetz BMG).