Zweitwohnungsteuer
Allgemeine Informationen
Die Stadt Leipzig erhebt seit dem 01.01.2006 eine Zweitwohnungsteuer. Dieser Steuer unterliegen alle volljährigen Personen, die im Stadtgebiet Leipzig im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung innehaben.
Ansprechpartner
Nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens:
- Telefon: 0341 123-8227 A-E, S
- Telefon: 0341 123-8233 F-L
- Telefon: 0341 123-8262 M-R, T-Z
Ausnahmen von der Steuerpflicht
In folgenden Fällen sind Sie nicht zweitwohnungsteuerpflichtig:
Ihre Nebenwohnung wird von öffentlichen oder freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der öffentlichen beziehungsweise freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt.
Ihre Nebenwohnung wird aufgrund einer von einem Sozialträger finanzierten beziehungsweise organisierten Berufsausbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme in der Stadt Leipzig gehalten.
- Sie sind verheiratet beziehungsweise in eingetragener Lebenspartnerschaft und leben nicht dauernd getrennt und wird Ihre Leipziger Nebenwohnung von Ihnen überwiegend genutzt und aus beruflichen Gründen gehalten und befindet sich Ihre Hauptwohnung außerhalb von Leipzig.
- Ihre Nebenwohnung verfügt in ihrer Gesamtheit von Räumen nicht über Küche oder Kochnische und/oder Toilette und Bad/ Dusche.
- Es handelt sich bei Ihrer Nebenwohnung um ein Zimmer im Haushalt der Eltern und liegt weder ein vertragliches Nutzungsrecht vor noch wird ein Mietzins gezahlt.
Steuersatz
Ab dem 01.01.2017 beträgt die Steuer pro Kalenderjahr 16 vom Hundert des jährlichen Mietaufwandes.
Für die Veranlagungszeiträume vor 2017 wird die bis dahin gültige Satzung angewandt, die im Bedarfsfall mit dem betreffenden Erklärungsbogen übersandt wird.
Rechtsgrundlagen
- Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Leipzig
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Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Notwendige Nachweise bei Steuerpflicht
- Mietvertrag und Mietänderungsverträge in Kopie oder
- Nutzungsvertrag (bei unentgeltlicher Nutzung) in Kopie
Notwendige Nachweise bei nichtbestehender Steuerpflicht
- Bestätigung eines öffentlichen oder freien Trägers der Wohlfahrtspflege, dass die Wohnung aus therapeutischen Gründen zur Verfügung gestellt wird oder
- Bestätigung eines Trägers der öffentlichen oder freien Jugendhilfe, dass die Wohnung zu Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt wird (beinhaltet keine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise kein Studium) oder
- Bestätigung eines Sozialträgers über die finanzierte beziehungsweise organisierte Berufsausbildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme in der Stadt Leipzig oder
- Eheurkunde in Kopie und Nachweise für die beruflichen Gründe, wegen derer der Nebenwohnsitz gegenüber dem ehelichen Hauptwohnsitz überwiegend genutzt wird (zum Beispiel Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angaben zum Arbeitsort und zum zeitlichen Umfang der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsort) oder
- Mietvertrag oder Wohnungsgrundriss bei fehlender Küche oder Kochnische und/oder Toilette und Bad/ Dusche oder
- formlose Bescheinigung der Eltern, dass es sich bei dem Nebenwohnsitz in Leipzig lediglich um ein Zimmer im elterlichen Haushalt handelt, welches vertrags- und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird
- Zweitwohnungsteuer - Erklärung
PDF - 1.18 MB - Zweitwohnungsteuer - Informationen
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Ablauf und Verfahren
Nachdem Sie Ihre Leipziger Nebenwohnung in einem Bürgeramt angemeldet oder bei fehlender Meldepflicht Ihren Einzug direkt der Stadtkämmerei angezeigt haben, erhalten Sie innerhalb weniger Wochen einen Brief von der Stadtkämmerei an Ihren Hauptwohnsitz.
Dieser Brief enthält:
- einen Erklärungsbogen zur Zweitwohnungsteuer
- die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Leipzig
- ein Informationsblatt
- ein automatisiert erstelltes Anschreiben
Sie werden darin aufgefordert, die Zweitwohnungsteuer-Erklärung innerhalb eines Monats ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen an die Stadtkämmerei zurückzusenden.
Vorsprachetermin im Bereich Zweitwohnungsteuer
Wenn Sie bei uns zur Klärung Ihres Anliegens vorsprechen möchten, steht Ihnen während der Öffnungszeiten immer ein/-e kompetente/-r Mitarbeiter/-in als Ansprechpartner/-in für Ihre Fragen zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie - um Wartezeiten zu vermeiden - auch einen Termin mit uns vereinbaren.
Wir wollen Sie und uns auf Ihren Besuch gut vorbereiten. Daher bitten wir Sie nachstehendes Kontaktformular auszufüllen und uns gegebenenfalls schon Tag und Uhrzeit Ihrer geplanten Vorsprache mitzuteilen. Nutzen Sie das Textfeld "Sonstiges" auch dafür, uns einen eigenen Terminvorschlag zu machen (zum Beispiel Angabe des gewünschten Wochentages, Tageszeit, …).
Nach Prüfung Ihres Anliegens informieren wir Sie über die notwendig mitzubringenden Unterlagen.
Der Terminvorschlag gilt als bestätigt, wenn Sie keine anderweitige Nachricht erhalten.