Abfall- / Bodenschutz- / Naturschutzrecht - Umweltschutz (Amt für)
Hinweis
Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Amt für Umweltschutz ab sofort vorrangig per Telefon oder E-Mail. Wir bitten Sie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch zu vereinbaren.
Aufgaben
In der Abteilung Abfall-, Bodenschutz-, Naturschutzrecht werden Vollzugsaufgaben der Stadt Leipzig als untere Abfallbehörde, untere Bodenschutzbehörde und untere Naturschutzbehörde sowie dazugehörige Fachaufgaben erledigt.
Zum Aufgabenspektrum gehören unter anderem Auskünfte aus dem Sächsischen Altlastenkataster, die Vergabe von Abfallerzeugernummern, das Einleiten von Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren aus schädlichen Bodenveränderungen, Altlasten und illegalen Abfallablagerungen sowie die Bewertung altlasten- und bodenschutzfachlicher Gutachten.
Im Rahmen der Bearbeitung von Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren werden unter anderem EU-Bescheinigungen für Tierhalter (früher "CITES") ausgestellt und Entscheidungen über die Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft getroffen.
Außerdem werden unter anderem Projekte zum dauerhaften Schutz von Teilen der Natur und Landschaft und zum vorsorgenden Bodenschutz - Bodenschutzkonzept - entwickelt.
Kontaktinformationen
Kontakt
Fax: | 0341 123-3405 |
E-Mail: | umweltschutz@leipzig.de |
SGL Naturschutzbehörde: N. N.
Sekretariat:
Telefon: | 0341 123-3859 |
Öffnungszeiten
Bemerkung: | Nach Vereinbarung. Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Amt für Umweltschutz vorrangig per Telefon oder E-Mail. Wir bitten Sie, in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch zu vereinbaren. |
Informationen
Kontakt
Fax: | 0341 123-3405 |
E-Mail: | umweltschutz@leipzig.de |
Herr Jürgen Hoffmann
Telefon: | 0341 123-1660 |
Öffnungszeiten
Bemerkung: | Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Amt für Umweltschutz ab sofort vorrangig per Telefon oder E-Mail. Wir bitten Sie, in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch zu vereinbaren. |