Amtsvormundschaft - Amt für Jugend und Familie
- Führung von Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften
Durch die Mitarbeitenden des Sachgebietes werden Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige geführt, die durch Beschluss des Familiengerichtes angeordnet werden. Wenn das Gericht das Jugendamt als Vormund oder Pfleger bestellt, spricht man von einer Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft.
Im Rahmen der Vormundschaft wird die gesamte elterliche Sorge (Personen- und Vermögenssorge einschließlich gesetzlicher Vertretung) für Minderjährige ausgeübt. Pflegschaften beinhalten Teilbereiche der elterlichen Sorge, wie zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitssorge.
Weiterhin werden die aufgrund gesetzlicher Regelung eintretenden Vormundschaften für Kinder in Adoptionspflege und Kinder minderjähriger Mütter geführt.