Ausbildungsförderung - Amt für Jugend und Familie
Das Sachgebiet Ausbildungsförderung prüft die Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung für den Besuch von
- allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und in einem zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs der Staatlichen Studienakademie Leipzig der Berufsakademie Sachsen
und auf Gewährung einer Unterstützung für
- Internatsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
- Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
Für die Bearbeitung von Anträgen für Studierende im Hochschulbereich ist das Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk Leipzig zuständig.
Dienstleistungen
- Auswärtige Unterbringung von Berufsschülern - finanzielle Unterstützung
- Auswärtige Unterbringung von Internatsschülern allgemeinbildender Schulen - finanzielle Unterstützung
- BAföG beantragen