Beistandschaft/ Beurkundung - Amt für Jugend und Familie
Das Sachgebiet (SG) Beistandschaft/ Beurkundung bietet Beratung zu unterschiedlichen Fallkonstellationen rund um Abstammungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Zudem können Sie verschiedene damit im Zusammenhang stehende formbedürftige Erklärungen beurkunden.
Mit folgenden Anliegen können Sie sich an das SG Beistandschaft/ Beurkundung wenden:
- Beratung und Unterstützung Alleinsorgender zur Feststellung der Vaterschaft, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Abgabe von Sorgeerklärungen und gerichtliche Übertragung der gemeinsamen Sorge (§§ 52a und 18 Sozialgesetzbuch - SGB VIII)
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 SGB VIII)
- Führung von Beistandschaften (§§ 1712 ff. BGB in Verbindung mit § 55 SGB VIII)
- Beurkundungen, insbesondere von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen (§§ 59, 60 SGB VIII)
- Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (§ 58a SGB VIII)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Rechtsberatung zur Klärung von Vaterschaft und Unterhalt sowie auf der Seite Informationen zu Beurkundungen.