Beleuchtungsplanung und Leitungskataster - Verkehrs- und Tiefbauamt
- Beleuchtungsplanung umfasst die öffentliche Straßen- und Wegebeleuchtung sowie Anstrahlungen unterschiedlicher Art
- Betreut wird die Planung von Lichtsignalanlagen, Rotlichtüberwachungsanlagen, Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, des Parkleitsystems und der Polleranlagen
- das Leitungskataster enthält Informationen über den Bestand aller Versorgungsleitungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes in digitaler oder Papierform
- das Schachtscheinverfahren des Verkehrs- und Tiefbauamtes gibt Auskünfte über Leitungen der Straßenbeleuchtung, der Lichtsignalanlagen,
- der Polleranlagen usw. Dazu kommen noch "Sonstige Rechtsträger" wie die Leitungen vom Amt für Stadtgrün und Gewässer, dem Marktamt und der Universität Leipzig
Zusatzinformationen
Für die Herausgabe des vorgenannten Leitungsbestandes und das Bearbeiten der Schachtscheine werden Verwaltungskosten erhoben. Diese richten sich nach §1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Tarifstelle 1.8 des kommunalen Kostenverzeichnisses. Nichtanwendungsfälle sind im Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) § 4 geregelt.