Belehrungen für Gesundheitsausweise für Beschäftigte im Lebensmittelverkehr - Gesundheitsamt
- Ausstellung von Nachweisheften für Beschäftigte im Lebensmittelverkehr nach §§ 42/43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
- Durchführung entsprechender Erstbelehrungen
Dienstleistungen
Zusatzinformationen
- Teilnahme an den Belehrungen ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0341 115 oder über ein Online-Terminbuchung möglich.
- Buchen Sie erst dann einen Termin, wenn Sie die Zusage für eine Tätigkeit im Lebensmittelverkehr durch einen Arbeitgeber erhalten haben.
- Sollten Sie den gebuchten Termin nicht einhalten können, sind Sie verpflichtet diesen zu stornieren oder umzubuchen. In Ihrer Bestätigungsmail finden Sie die dazu erforderlichen Daten.
- Sollten Sie ein Duplikat Ihres Belehrungsheftes benötigen, können Sie dies auch online beantragen. Wir nehmen dann per E-Mail mit Ihnen Kontakt auf.
- Die Gebühr für die Belehrung beträgt 37,00 Euro, für die Ausstellung eines Duplikates 20,00 Euro.