Information zur Europawahl 2024
Briefwahlstelle
Jede/-r Wahlberechtigte, die/der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ihr/sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie/er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.
In der Briefwahlstelle können die Briefwahlunterlagen beantragt und es kann die Wahl auch sofort dort ausgeführt werden.
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post zugestellt.
Wann öffnet die Briefwahlstelle?
Die Briefwahlstelle öffnet fünf Wochen vor der Wahl.
Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen sollte so früh wie möglich auf einem der folgenden Wege gestellt werden:
- per Online-Antrag (wird Anfang Mai 2024 zur Verfügung gestellt)
- schriftlich an Stadt Leipzig, Wahlamt, 04092 Leipzig,
- per E-Mail an briefwahl@leipzig.de,
- per Fax an 0341 123-2862,
- durch sonstige dokumentierbare Übermittlung oder
- mündlich, das heißt direkt in der Briefwahlstelle im Neuen Rathaus, Untere Wandelhalle, Martin-Luther-Ring 4; zur Europa- und Kommunalwahl 2024 möglich ab 06.05.2024
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Für die schriftliche Antragstellung ist die Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs aufgedruckt ist, am zweckmäßigsten. Selbstverständlich ist auch eine formlose Antragstellung möglich, dabei sind folgende Angaben erforderlich: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift, Unterschrift.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
In der Briefwahlstelle kann die Briefwahl beantragt und sofort vollzogen werden (siehe Öffnungszeiten). Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte der Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits ausgefüllt sein und der Personalausweis bereit gehalten werden.
Für eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe ist die/der Briefwähler/-in selber verantwortlich. In der letzten Woche vor der Wahl ist die direkte Briefwahl in der Briefwahlstelle anzuraten.
Wie wird per Brief gewählt?
Der/die Briefwähler/-in erhält mit den Briefwahlunterlagen ein Merkblatt, auf denen genau erläutert ist, was der/die Briefwähler/-in zu tun hat. In der Briefwahlstelle wird die Verfahrensweise durch die Mitarbeiter des Wahlamtes erläutert.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Für die Wahlergebnisermittlung können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag vorliegen. Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, spätestens aber am Donnerstag vor der Wahl (im Inland) zur Post gegeben werden. In der Briefwahlstelle können die Wahlbriefe noch am Wahltag abgegeben werden.
Welche Kosten fallen für die Briefwähler an?
Durch die Briefwähler sind nur die Kosten für die Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der Wahlbriefe sind für Briefwähler innerhalb Deutschlands kostenfrei.
Wann und wo wird das Briefwahlergebnis ermittelt?
Die Briefwahlvorstände ermitteln das Briefwahlergebnis nach Schließung der Urnenwahllokale durch Auszählung der Stimmzettel im Agra-Messepark, Halle 1 und 2, Bornaische Straße 210.