Dienst- und Fachaufsicht und Fachberatung - Amt für Jugend und Familie
- Dienst- und Fachaufsicht und Qualitätssicherung für kommunale Kindertageseinrichtungen
- Leitung, Steuerung und Personalverantwortung des Fachpersonals in kommunalen Kitas zur Qualitätssicherung insbesondere bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Konflikten und Krisen
- Beratung, Information, Anleitung und Kontrolle der Aufgabenerfüllung des Fachpersonals in kommunalen Kitas
- Auswertung und Aufbereitung von Rechtsgrundlagen, Kontrolle über die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften
- Ausübung der Trägerverantwortung für die Erlangung beziehungsweise den Erhalt der Betriebserlaubnis von kommunalen Kitas
- Durchführung eines qualifizierten Beschwerdemanagements
- Erfüllung der Meldepflichten gemäß §47 SGB VIII
- Ausbildungsbegleitung von zukünftigen Fachkräften und Praxisanleiter/-innen
- Integration von Kindern mit Behinderungen
- Entwicklung und Etablierung bedarfsgerechter Angebote für Kinder
- Kontrolle des Qualitätsentwicklungsprozesses
- Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit sind: SächsKitaG; SächsQualiVO, SächsIntegrVO, §§ 8a, 11, 22-26, 43, 47 SGB VIII
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