Fachaufsicht Kosten der Unterkunft (KdU) - Sozialamt
Der Bereich Fachaufsicht Kosten der Unterkunft erarbeitet die Richtlinie für die Kosten der Unterkunft, die Betriebskostenbroschüre und den Leipziger Heizspiegel. Alle Dokumente finden Sie als Download unter Veröffentlichungen.
Was ist die Richtlinie für die Kosten der Unterkunft?
Die Richtlinie für die Kosten der Unterkunft ist die Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft beim Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und der Grundsicherung nach dem SGB XII. Sie wird nach Veröffentlichung des Mietspiegels aktualisiert.
Wie wird die Richtlinie für die Kosten der Unterkunft genutzt?
Das Jobcenter Leipzig, das Sozialamt der Stadt Leipzig und der kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) nutzen die Richtlinie zur Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Als Empfänger/-in von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten Sie Rechtssicherheit, welche Kosten für Miete, Betriebskosten und Heizkosten angemessen sind.