Fahrerlaubnisbehörde - Ordnungsamt
Die Fahrerlaubnisbehörde erfüllt durch den Bund übertragene hoheitliche Aufgaben zum Fahrerlaubnisrecht. Diese sind vorrangig ordnungsrechtlich geprägt. Beispielsweise werden durch das Sachgebiet alle Anträge zur Erteilung von Fahrerlaubnissen zum Führen von Kraftfahrzeugen bearbeitet. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, können durch die Behörde Fahrerlaubnisse aber auch entzogen oder werden medizinisch-psychologische Gutachten eingefordert werden. Gleichfalls kann das Führen von Fahrzeugen aller Art untersagt werden, einschließlich fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, wie beispielsweise Fahrrädern.
Termine
Der Besuch der Servicebereiche des Ordnungsamtes (einschließlich der Fahrerlaubnisbehörde) ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn zuvor ein entsprechender Termin vereinbart wurde.
Einen Termin vereinbaren Sie einfach über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch über das Bürgertelefon unter (0341) 115.
Aktuelle Informationen
Alte Führerscheine: Pflichtumtausch in EU-Kartenführerschein
- Informationen zum Pflichtumtausch, über vorzulegende Unterlagen und kontaktlose Antragstellung
- Fristencheck - prüfen Sie, wann Ihr alter Führerschein ungültig wird!
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Detaillierte Informationen rund um Ihre ukrainische Fahrerlaubnis finden Sie auf unserer Seite Fahrerlaubnis: Geflüchtete aus der Ukraine.
Dienstleistungen
- Abholung eines Führerscheins oder vorläufigen Nachweises
- Änderung der Angaben auf dem Führerschein
- Änderung eines Antrags auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Ausstellung Ersatzführerschein nach Diebstahl
- Ausstellung Ersatzführerschein nach Verlust
- Erteilung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- Fahrerlaubnis, ausländisch: Sonderbestimmungen nach Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Fahrerqualifizierungsnachweis
- Fahrerlaubnis: Geflüchtete aus der Ukraine
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung nach Entziehung oder Verzicht
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus einem Drittstaat
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Führerschein für Staatsangehörige der EU/des Europäischen Wirtschaftsraumes beantragen
- Führerschein verlängern: befristete Fahrerlaubnisklassen
- Führerschein-Pflichtumtausch gegen EU-Kartenführerschein
- Internationalen Führerschein beantragen
- Karteikartenabschrift für EU-Kartenführerschein bereitstellen
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Hier finden Sie im Technischen Rathaus die Fahrerlaubnisbehörde
Nutzen Sie den Eingang A.I und melden Sie sich am Empfangstresen im Eingangsbereich an. Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren Besuch im Technischen Rathaus einen Termin benötigen. Der Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde befindet sich im Zimmer A.1.014.
Für verschiedene Vorgänge empfehlen wir die kontaktlose Antragstellung
Nähere Informationen zu kontaktlosen Möglichkeiten finden Sie jeweils auf der Seite der entsprechenden Dienstleistung.
In jedem Fall gilt, dass die ein- oder nachzureichenden Unterlagen (aus Datenschutzgründen) zwingend in einem verschlossenen Umschlag einzureichen sind. Nutzen Sie dafür die im Erdgeschoss des Technischen Rathauses aufgestellten Einwurfboxen mit der Aufschrift „Fahrerlaubnisbehörde“ (kein Termin notwendig). Auf diese Weise können Sie ebenfalls eidesstattliche Versicherungen bei abhandengekommenen Führerscheinen einreichen sowie Gutachten, Teilnahmebescheinigungen, Erklärungen zum Verzicht auf die Fahrerlaubnis sowie Führerscheine nach Fahrerlaubnisentzug abgeben. Zunächst erhalten Sie darüber eine Eingangsbestätigung.
Folgende Anliegen kann eine andere Person für Sie erledigen:
- Abholung eines bereits hergestellten Führerscheins (in der Fahrerlaubnisbehörde),
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins (Voraussetzung ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins),
- Fahrschulwechsel,
- Änderung des Prüfauftrages.
Dafür verwenden Sie bitte das entsprechende Formular (PDF 1,84 MB). zur Übertragung einer Vollmacht.
Führerschein abholbereit?
Ob Ihr neuer Führerschein bei uns zur Abholung bereit liegt, können Sie ganz einfach online prüfen.
Datenschutzinformation
Infos zum Datenschutz finden Sie auf der Seite www.leipzig.de/datenschutzerklaerung/datenschutz-ordnungsamt unter
- Datenschutzinformation für Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde,
- Einwilligung zur Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
- Einwilligung zur Statusabfrage Führerschein
- Datenschutzinformation zur Erteilung der Fahrerlaubnis für „Begleitetes Fahren ab 17 Jahren“.