Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld - Sozialamt
Die Abteilung ist zuständig für:
- Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
- das Landesblindengeld
Dienstleistungen
Zusatzinformationen
Die Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld des Sozialamtes ist aus organisatorischen Gründen mittwochs telefonisch nicht zu erreichen. Für telefonische Nachfragen empfehlen wir, sich Montag, Donnerstag oder Freitag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Abteilung ist zuständig für Aufgaben, die in anderen Kommunen das "Versorgungsamt" übernimmt.