Genehmigungen - Ordnungsamt
Im Sachgebiet Genehmigungen werden die Erteilung von Erlaubnissen, Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen für den gewerblichen Kraftverkehr, für die Umweltzone Leipzig, das Be- und Anwohnerparken, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte sowie weitere ordnungsrechtliche Aufgaben gebündelt.
Dienstleistungen ohne Vor-Ort-Termine
Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie auch schriftlich (Stadt Leipzig, Sachgebiet Genehmigungen, 04092 Leipzig) an uns richten.
Termine
Der Besuch der Servicebereiche des Ordnungsamtes (einschließlich des Sachgebietes Genehmigungen) ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn zuvor ein entsprechender Termin vereinbart wurde.
Einen Termin vereinbaren Sie einfach über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch über das Bürgertelefon unter (0341) 115.
Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Ihre Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an die zuständige Stelle, deren Kontaktdaten Sie dieser Übersicht entnehmen können.
Dienstleistungen
- Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der BOKraft
- Befreiung von der Betriebspflicht
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung
- Erteilung einer Fahrerbescheinigung
- Erteilung einer Fahrwegbestimmung zur Beförderung von Gefahrgütern
- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Anwohnerparken
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen in der Stadt Leipzig
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe und Pflegedienste (Handwerkerheft)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für lastbeschränkte Straßen und/ oder lastbeschränkte Brücken
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Straßenverkehrs-Ordnung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- Erteilung von Besucherparkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig
- Erteilung von Erlaubnissen / Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Großraum- und / oder Schwertransporten
- Erteilung von Erlaubnissen, Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr
- Erteilung von Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und Kraftomnibussen
- Erteilung von Parkausweisen für das Bewohnerparken
- Eventverkehre
- Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (Parkausweis)
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Wo finden Sie das Sachgebiet Genehmigungen im Technischen Rathaus?
Nutzen Sie den Eingang A.I des Hauses A.
Das Sachgebiet befindet sich auf der vierten Etage in den Räumen:
- A.4.014: Güterverkehr, Personenverkehr,
- A.4.016: An- und Bewohnerparken, Parkerleichterungen für Behinderte, Umweltzone,
- A.4.017: Großraum- und Schwerverkehr.
Zu § 2 Abs. 6 Beförderungsentgeltverordnung
(veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 21/2014 vom 08.11.2014)
Einheitlicher Taxitarif für Fahrten zum/ vom Flughafen seit 1. Juni 2015
Die Stadt Leipzig und der Landkreis Nordsachsen haben in Abstimmung mit den Landkreisen Leipzig, Saalekreis und der Stadt Halle den bestehenden Flughafentarif angepasst.
Damit gilt für Fahrten zum Flughafen und für Fahrten vom Flughafen in die genannten Kreise und in die Stadt Halle ein einheitlicher Tarif, welcher dem in der Stadt Leipzig geltenden Taxitarif entspricht. Diesen finden Sie im § 2 Absatz 1 der Beförderungsentgeltverordnung (siehe unter "Veröffentlichungen" → "Taxenordnung und Beförderungsentgeltverordnung in Leipzig", Seite 13 folgende)