Geschäftsstelle des Gutachterausschusses - Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen sind gemäß § 192 Abs. 1 BauGB selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Sie sind an keine Weisungen gebunden und bestehen aus dem Vorsitzenden, einem oder mehreren Stellvertretern und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern.
Zu Gutachtern dürfen nur Personen bestellt werden, die in der Wertermittlung erfahren sind und sich durch besondere Sachkunde auszeichnen. Vorsitzender des Ausschusses ist ein Angehöriger des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung, bei dem die Geschäftsstelle (§ 192 Abs. 4 BauGB) eingerichtet ist, in der Regel dessen Leiter.
Der Gutachterausschuss entscheidet mit größtmöglicher Objektivität, frei von Weisungen, ausschließlich nach den gesetzlichen Grundlagen und nach dem Sachverstand. Wertmaßstab bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten ist der in § 194 BauGB definierte Verkehrswert.
Der Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig:
- erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
- führt eine Kaufpreissammlung und wertet sie aus,
- ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten und
- erstellt Marktübersichten (Grundstücksmarktberichte).
Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Leipzig eingerichtet ist.
Die Geschäftsstelle erteilt:
- schriftliche Bodenrichtwertauskünfte,
- schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung,
- schriftliche Auskünfte zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
- Abgabe der Bodenrichtwertkarten und der Grundstücksmarktberichte und
- Auftragsbearbeitung für Verkehrswertgutachten durch den Gutachterausschuss.
Zusatzinformationen
Für die Leistungen des Gutachterausschusses in der Stadt Leipzig und seiner Geschäftsstelle sind die Kosten und Gebühren in der Leipziger Gutachterausschusskostensatzung geregelt.