Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gemäß Prostituiertenschutzgesetz - Gesundheitsamt
Die gesundheitliche Beratung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gemäß Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist nur nach Terminvergabe möglich. Einen Termin können Sie telefonisch (0341 123-6898) oder 0341 123-6899) vereinbaren.
Die gesundheitliche Beratung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter gemäß Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) umfasst die Schwerpunkte:
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung und Schwangerschaft
- Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Krankenversicherung
- individuelle Themen
Wir vertreten eine akzeptierende und respektvolle Haltung gegenüber Sexarbeit.
Zusatzinformationen
Die gesundheitliche Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern ist Voraussetzung für die im Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG - Prostituiertenschutzgesetz) festgeschriebene Anmeldepflicht.
Diese gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG wird im Gesundheitsamt durchgeführt.
- Für Personen über 21 Jahre ist diese jedes Jahr erforderlich.
- Für Personen unter 21 Jahren ist diese halbjährlich erforderlich.
- Nach erfolgter gesundheitlicher Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Bei der erstmaligen Anmeldung (beim Ordnungsamt) darf diese Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein.
Bitte tragen Sie in der Beratungsstelle eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung!