Gewerbebehörde - Ordnungsamt
Die Gewerbebehörde ist insbesondere für die Durchsetzung der Bestimmungen der Gewerbeordnung sowie angrenzender Spezialgesetze zuständig. Wir bearbeiten gewerberechtliche Angelegenheiten und realisieren Aufsichtsaufgaben nach der Gewerbeordnung und nach anderen Bundesgesetzen.
Termine und Beratung
Viele Dienstleistungen können komfortabel und kontaktlos ohne Terminvereinbarung über Online-Formulare oder per E-Mail erledigt werden. Für persönliche Vorsprachen bitten wir Sie, in jedem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren.
- Termin jetzt online vereinbaren oder
- telefonische Terminvereinbarung über das Bürgertelefon (0341 115) nutzen.
Bei dringenden Anliegen und unaufschiebbaren Terminsachen ist auch die telefonische Kontaktaufnahme unter den folgenden Telefonnummern möglich.
Zu unseren Dienstleistungen finden Sie ausführliche Beschreibungen und Ansprechpartner direkt auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten.
Für noch nicht aufgeführte Dienstleistungen wenden Sie sich bitte unter den jeweiligen Telefonnummer an uns:
- Zurschaustellen von Personen, Pfandleiher, Versteigerer, Makler, Bauträger und Baubetreuer: Telefon: 0341 123-8977
- Spielhallen, andere Spiele, Aufstellerlaubnisse für Geldspielgeräte und Geeignetheitsbetätigungen der Aufstellorte: Telefon: 0341 123-8979
- Wanderlager, Sächsischen Ladenöffnungsgesetz, der Preiseangaben, Sonn- und Feiertagsgesetz, Reisegewerbekarten: Telefon: 0341 123-8929
- Anzeigen gemäß § 2 Absatz 2 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG): Telefon: 0341 123-8962
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Bundeszentralregister
online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de möglich
Telefon: 0341 123-8949 - Angestelltes Bewachungspersonal, Zuverlässigkeitsüberprüfung
Erteilung einer Bewachungserlaubnisse
Telefon: 0341 123-8966
Dienstleistungen
- Anmeldung gemäß Prostituiertenschutzgesetz
- Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie Gewerbe- und Handwerksrechtsverstößen
- Erlaubnisse nach den §§ 34 ff. Gewerbeordnung beantragen
- Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Marktfestsetzung beantragen
- Reisegewerbekarte (Erlaubnis nach § 55 GewO) beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Freisitze beantragen
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Wo finden Sie die Gewerbebehörde im Technischen Rathaus?
Nutzen Sie den Eingang A.I des Hauses A. Begeben Sie sich in die zweite Etage. Beachten Sie dort die Wegweisertafeln. Das Sachgebiet Gewerberecht befindet sich im hinteren Bereich der zweiten Etage.
Sie können den vereinbarten Termin mit uns nicht einhalten?
Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich. Sie ersparen damit anderen Besucherinnen und Besuchern unnötige Wartezeiten.
Kontakt: gewerbebehoerde@leipzig.de oder telefonisch unter 0341 123-8959.
Onlineantrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Anträge gestellt werden auf Erteilung
- eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
www.fuehrungszeugnis.bund.de
(Sie benötigen den ePersonalausweis, seine Onlinefunktionen und ein Kartenlesegerät.)
Onlineantrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Anträge auf Auskunft
- aus dem Gewerbezentralregister und
- Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
gestellt werden.
www.fuehrungszeugnis.bund.de
(Sie benötigen den ePersonalausweis, seine Onlinefunktionen und ein Kartenlesegerät.)