Hausnummernvergabe
Hausnummern dienen der Ordnung und Orientierung innerhalb von besiedelten Gebieten und werden amtlich für Gebäude vergeben.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Zuweisung von Hausummern in der Stadt Leipzig sind § 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 23 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig.
Hausnummern für Liegenschaften in der Stadt Leipzig vergibt das Amt für Statistik und Wahlen an den Grundstückseigentümer oder den Erbbauberechtigten.