Hygiene - Gesundheitsamt
Die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten gehören zu den wesentlichen Pflichten des Gesundheitsamtes. Diese Aufgaben sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert und werden von der Abteilung Hygiene wahrgenommen.
Zur Abteilung zählen folgende Sachgebiete:
- Infektionsschutz/ Impfstelle
- Infektionskrankheiten/ Prävention
- Umwelthygiene
- Krankenhaushygiene
- Bauhygiene
Dienstleistungen
- Anonyme Beratung und Untersuchung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter auf sexuell übertragbare Krankheiten
- Bescheinigung für Tätigkeit im Lebensmittelverkehr
- Bescheinigung zur Tuberkulosefreiheit (Arbeitgeber/ Auslandsaufenthalt)
- Gesundheitsberatung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (nach Prostituiertenschutzgesetz)
- Schutzimpfungen und reisemedizinische Beratung