Immissionsschutzbehörde - Umweltschutz (Amt für)
Hinweis
Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Amt für Umweltschutz ab sofort vorrangig per Telefon oder E-Mail. Wir bitten Sie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch zu vereinbaren.
Aufgaben
- Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Beratung zu Luftschadstoff-, Geruchs- und Lärmproblemen
- Beratung zum Umgang mit Chemikalien, Giften und Gefahrstoffen
- Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu luftverunreinigenden und lärmerzeugenden Industrieanlagen und Abfallentsorgungsanlagen
- immissionsschutzfachliche Bewertung emittierender Anlagen
- Überwachungen emittierender Anlagen