Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde - Ordnungsamt
Aufgaben
Die Abteilung Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde erfüllt ordnungsrechtliche Aufgaben des Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisrechts sowie des Straßenverkehrsrechts. Die Abteilung verfügt über die Sachgebiete:
Termine
Der Besuch der Servicebereiche des Ordnungsamtes (einschließlich der Kfz-Zulassung- und Fahrerlaubnisbehörde) ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn zuvor ein entsprechender Termin vereinbart wurde.
Einen Termin vereinbaren Sie einfach über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch über das Bürgertelefon unter (0341) 115.
Dienstleistungen ohne Vor-Ort-Termine
Für viele unserer Dienstleistungen bieten wir Möglichkeiten an, diese auch ohne Vor-Ort-Termin in Anspruch nehmen.
Im Bereich der Kfz-Zulassung stehen Ihnen neben dem der internetbasierten Fahrzeugzulassungf (i-Kfz) auch die hier aufgeführten kontaktlose Angebote zur Verfügung.
Für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde finden Sie alle Informationen zur kontaktlosen Erledigung auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten.
Kontaktinformationen
Kontakt
Haus A
Telefon: | 0341 123-8464 |
Fax: | 0341 123-8456 |
Webseite: | www.leipzig.de/zulassung |
Öffnungszeiten
Bemerkung: | Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Montag: | 07:30-18:00 Uhr |
Dienstag: | 07:30-18:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:30-15:00 Uhr |
Donnerstag: | 07:30-16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30-12:00 Uhr |
Bitte beachten
Bemerkung: | Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Sonstige Anfragen richten Sie bitte über unser Kontaktformular an uns. |
Informationen
- Spielecke verfügbar
Kontakt
Haus A
Telefon: | 0341 123-8562 |
Fax: | 0341 123-8580 |
E-Mail: | fahrerlaubnis@leipzig.de |
Webseite: | www.leipzig.de/fahrerlaubnis |
Öffnungszeiten
Bemerkung: | Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung. |
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Bitte beachten
Bemerkung: | Persönliche Vorsprachen sind nur bei entsprechender Terminvereinbarung möglich. Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Sonstige Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an uns. |
Informationen
Kontakt
Haus A
Telefon: | 0341 123-8538 |
Fax: | 0341 123-8530 |
E-Mail: | genehmigung@leipzig.de |
Webseite: | www.leipzig.de/genehmigungen |
Öffnungszeiten
Bemerkung: | Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | Nach Terminvereinbarung möglich. |
Donnerstag: | 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Bitte beachten
Bemerkung: | Persönliche Vorsprachen sind nur bei entsprechender Terminvereinbarung möglich. Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Sonstige Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an uns. |
Informationen
Dienstleistungen
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Informationen zum Datenschutz
Zur Erfüllung der ordnungsbehördlichen Aufgaben sind wir grundsätzlich zur Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten gesetzlich ermächtig beziehungsweise verpflichtet. Sofern, wie bei bestimmten Dienstleistungen, keine gesetzliche Grundlage besteht, können wir Ihr Anliegen nur bearbeiten, wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten einwilligen.
Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Übermittlung elektronischer Dokumente
Ab 1. Juli 2014 besteht die Möglichkeit, dem Ordnungsamt elektronische Dokumente zu übermitteln. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG) vom 25. Juli 2013 (BGBL. I S. 2749). Bitte beachten Sie, dass das Gesetz nicht für das Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt.
Allgemeine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit
§ 2 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG), das heißt zum Beispiel: Sie geben uns Hinweise, haben Anfragen, möchten Auskünfte u. ä. Neben den üblichen Übermittlungswegen (Post, Fax, persönlich) können Sie der zuständigen Stelle auch elektronische Dokumente mit oder ohne eine qualifizierte elektronische Signatur senden. In einem Dokument ohne qualifizierte elektronische Signatur muss Ihr Name und die Postanschrift angegeben sein.
Verwaltungsverfahren
§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das heißt zum Beispiel: Sie stellen einen Antrag und erwarten eine Entscheidung oder wir mussten gegen Sie ein Verfahren einleiten ... Sie legen Widerspruch ein ...Ist durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt, kann die vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.