Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf
Der Betrieb hat die Beschäftigung von förderungsbedürftigen Menschen sowie die Hilfe zur Eingliederung dieses Personenkreises in andere, ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse zur Aufgabe. Dabei kann er zu diesem Zweck fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte tätigen.
Der Betrieb erfüllt öffentliche Aufgaben gemäß § 2 SächsGemO. Der Betrieb kann für die Stadt Leipzig Maßnahmen nach SGB II und SGB III durchführen. Dem Betrieb kann die Verantwortung für die Gesamtplanung für Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und bei den Eigenbetrieben nach SGB II und SGB III übertragen werden.