Koordinierungsstelle Bundeskinderschutzgesetz / Familienhebammen - Gesundheitsamt
Familienhebammen richten sich an alle jungen Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Das Team der Familienhebammen bietet individuelle Beratung und Unterstützung für Schwangere, Alleinerziehende und Familien zu Themen wie:
- Gesundheit (Informationen zu Schwangerschaft und Geburt, Vorsorgeuntersuchungen, Pflege des Kindes, Empfehlungen bei Schrei- oder Schlafproblemen, Unfallverhütung)
- Ernährung (Stillen oder Flaschenernährung, erste Beikost des Kindes)
- Förderung (Erarbeitung und Vertiefung der Mutter-/ Vater- Kindbeziehung, Möglichkeiten der Entwicklungsförderung des Kindes)
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Interessierte Familien können bereits ab der Schwangerschaft bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes begleitet werden. Der präventive Arbeitsansatz der Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen soll Kindern einen guten Start in ihr Leben ermöglichen und die Eltern frühzeitig in ihren Kompetenzen stärken. Familienhebammen ersetzen nicht die Betreuung durch eine freiberufliche Hebamme, sondern sind ein zusätzliches Angebot zu den bekannten Leistungen der Krankenkassen.
Für die Familien ist das Hilfsangebot kostenlos und freiwillig.
Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen besuchen die Familien zu Hause oder können diese bei Bedarf auch zu Ämtern oder anderen Einrichtungen begleiten.