Rechtsamt
Die juristischen Dienstleistungen des Rechtsamts werden ausschließlich für Ämter und Dienststellen der Stadt Leipzig sowie für Zweckverbände, Stiftungen und Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, erbracht.
Eine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger oder private Unternehmen erfolgt nicht. Die Beratung vor der Einleitung rechtlicher Schritte ist Aufgabe der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für die Anwaltssuche stellt die für Leipzig zuständige Rechtsanwaltskammer Sachsen ein Verzeichnis zur Verfügung (https://www.rak-sachsen.de oder Telefon 0351 38590).
Daneben informiert die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Leipzig über den Anspruch auf Beratungshilfen für Personen mit geringem Einkommen (Telefon 0341 49400).
Hinweis: Das Rechtsamt stellt keine Beglaubigungen aus. Wenden Sie sich bitte in diesen Angelegenheit direkt an ein Bürgerbüro.
Aufgaben des Rechtsamtes
- interne juristische Beratung und Begleitung der Fachämter bei rechtlich anspruchsvoller Fallbearbeitung (Bereich ohne Publikumsverkehr)
- Untere Verwaltungsbehörde für das Standesamt, unter anderem für die Änderung des Vor- und Familiennamens nach dem Namensänderungsgesetz. Informationen und Auskunft erteilt Herr Hamann (Telefon: 0341 123-4169 oder persönlich zu den Öffnungszeiten dienstags 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr und donnerstags 09:00-12:00 Uhr)
- Versicherungsverwaltung
- offene Vermögensfragen und Gesetzliche Vertretung (ehemals Amt zur Regelung offener Vermögensfragen/Gesetzliche Vertretung)
- Friedensrichter
- Ausbildung von Rechtsreferendaren und juristischen Studentenpraktikanten (Informationen erteilt Frau Casella, E-Mail: rechtsamt@leipzig.de, Telefon: 0341 123-3529
Hinweis zur Ausbildung:
Es besteht die Möglichkeit bei der Stadt Leipzig die Verwaltungsstation oder Wahlstation zu absolvieren. Im Rahmen einer Wahlstation kann insbesondere eine Ausbildung mit zivilrechtlichem Schwerpunkt erfolgen. Zur Berücksichtigung der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnis Erste Juristische Prüfung
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife
Eingehende Bewerbungen werden bis fünf Monate vor Beginn der Station entgegen genommen (Stationsbeginn 01.01. - Bewerbungsschluss 01.07./Stationsbeginn 01.07. - Bewerbungsschluss 01.01.). Erst dann erfolgt eine Zu- oder Absage. Bis dahin bitten wir von Nachfragen abzusehen.
Nach Erhalt der Zusage werden die Referendarinnen und Referendare circa 14 Tage vor Beginn der Station zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen.
In der Regel erfolgt die Ausbildung im Rechtsamt innerhalb einer der folgenden Abteilungen:
- Kommunales und Finanzen
- Soziales und kommunale Versicherungsverwaltung
- Sicherheit und Ordnung
- Fiskalverwaltung (Zivilrecht)