Ruhender Verkehr - Ordnungsamt
Das Sachgebiet ruhender Verkehr realisiert ordnungsrechtliche Aufgaben zur
- Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in der Stadt Leipzig (Politessen),
- Anordnung der Entfernung rechtswidrig abgestellter Kfz.
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
An Ihrem Kraftfahrzeug angebrachte "Knöllchen" sind nur als Hinweis auf eine zu erwartende schriftliche Verwarnung zu verstehen, sie entfalten keine Rechtswirkung und sind rechtlich nicht vorgeschrieben. Nachfragen zum Grund eines angebrachten Knöllchens können aus verfahrenstechnischen Gründen nicht beantwortet werden. Warten Sie daher die schriftliche Verwarnung ab.
Bei Rückfragen zu laufenden Einzelvorgängen (schriftliche Verwarnungen, Anhörungen, Anfragen, Widersprüche etc.) wenden Sie sich an den im Schriftverkehr angegebenen Sachbearbeiter der Zentralen Bußgeldbehörde unter der jeweiligen Rufnummer.
Für Rückfragen zu Privatanzeigen wenden Sie sich ebenfalls an die Zentrale Bußgeldbehörde.
Informationen sowie wichtige Fragen und Antworten
- Seite zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
- Wie geht es weiter, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wurde?