Ausschreibung zur Betreibung einer Kindertageseinrichtung
Schülerbeförderung - Amt für Schule
Die Schülerbeförderung im Sinne des Schulgesetzes umfasst alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht notwendigen Fahrten von Schülerinnen und Schülern zwischen Wohnsitz und Schule und zurück.
Dienstleistungen
Zusatzinformationen
Amt für Schule setzt verstärkt auf telefonische Beratung
Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit dem Coronavirus berät das Amt für Schule vorrangig per Telefon oder E-Mail. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Bitte vereinbaren Sie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch.