Urkundenstelle und Sterbefallbeurkundung - Bürgerservice
Die Urkundenstelle bietet ab Dienstag, 2. Januar 2024, wieder persönliche vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung für Urkundenanforderungen und Kirchenaustritte an. Die Wartemarkenautomaten sind zu folgenden Zeiten freigeschaltet:
Dienstags: 08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstags: 12:30 - 15:00 Uhr
Für alle weiteren Dienstleistungen der Urkundenstelle nutzen Sie zur Terminvereinbarung weiterhin unseren Online-Service.
Verlängerung der Bearbeitungszeiten im Zusammenhang mit dem Personenstandsrechtsänderungsgesetz
Durch das Inkrafttreten des 3. Personenstandsrechtsänderungsgesetzes zum 01.11.2022 kommt es bei der Antragstellung in Standesämtern der Bundesrepublik Deutschland zukünftig zu einigen Änderungen.
Zur Realisierung des sogenannten "Once-Only-Prinzips", soll das Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern die Beantragung von Verwaltungsleistungen vereinfachen, indem sie erforderliche Daten und Dokumente nur einmal mitteilen müssen.
Durch die damit einhergehenden Digitalisierungsprozesse kommt es aufgrund der Kurzfristigkeit der Gesetzesänderung zunächst zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Auf lange Sicht wird jedoch der Zugang zu den Services der Standesämter vereinfacht und die Bearbeitungszeiten enorm verkürzt.
Sollten Sie noch analoge Personenstandsurkunden vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen deshalb, diese weiterhin bei der Beantragung beizufügen, um ggf. die Bearbeitungszeit aktuell zu verkürzen.
Sterbefallbeurkundungen
Für Sterbefälle in Leipzig ist ausschließlich das Standesamt Leipzig zuständig. Bitte lesen Sie die Hinweise zur Beurkundung von Sterbefällen.
Behördliche Namensänderungen (Rechtsamt)
Für die behördliche Namensänderung wenden Sie sich bitte schriftlich an das Rechtsamt. Aktuell ist keine persönliche Vorsprache möglich. Hier finden Sie Kontaktdaten und die entsprechenden Formulare.
Aufgaben der Urkundenstelle (Standesamt)
Im Nachfolgenden können Sie sich zu den angebotenen Dienstleistungen des Sachgebietes Urkundenstelle informieren. Bitte beachten Sie, dass die gegebenen Informationen nur genereller Natur sind und im Einzelfall abweichende Dokumente oder Verfahrensweisen notwendig sind.
- Anforderung von Personenstandsurkunden
- Anerkennung der Vaterschaft (ohne Sorgerechtserklärung)
- Namenserteilung (bei Alleinsorge der Kindesmutter)
- Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach gemeinsamen Sorgerecht
- Anschlusserklärung an die geänderte Namensführung der Eltern beziehungsweise des Elternteils
- Einbenennung
- nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Bestimmung eines Doppelnamens in der Ehe
- Widerruf der Anfügung oder Voranstellung eines Namens
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Bestätigung einer Namensführung aus einem EU-Mitgliedsstaat
- Kirchenaustritt
- Anerkennung ausländischer Scheidungen
- Familienbuch
- Sortiererklärung bei mehreren Vornamen
Urkunden können Sie über unseren Online-Service anfordern.